Sozialkundelehrer und Sozialkundelehrerinnen haben in der Demokratie eine ganz besondere Funktion.
Sie vermitteln den heranwachsenden Bürgerinnen und Bürgern nicht nur Kenntnisse, die sie benötigen, um politische Institutionen, Prozesse und ihre eigene Rolle als politische Akteure zu verstehen, sondern auch die Fähigkeiten, die Voraussetzung dafür sind, das politische Geschehen kritisch verfolgen und einordnen zu können.
Für diese verantwortungsvolle Aufgabe soll Sie der M.Ed. Sozialkunde vorbereiten.
Hier vertiefen Sie Ihre Kenntnisse des politischen Systems der BRD, seiner zentralen Institutionen, Prozesse und politischen Akteure.
Zudem erweitern Sie Ihre Kenntnisse der Fachdidaktik. Dafür gibt es eine ausschließlich für den M.Ed. Sozialkunde konzipierte Vorlesung zur Fachdidaktik sowie ein Angebot an fachdidaktisch ausgerichteten Seminaren.
Hier erfahren Sie mehr zu spezifischen Themen aus anderen Teilbereichen der Politikwissenschaft, die speziell für Sie als künftige Lehrer und Lehrerinnen von Interesse sind, etwa zum Verhältnis zwischen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft oder zum politischen System der EU.
Hier werden Probleme behandelt, die Teilbereiche der Politikwissenschaft (Innenpolitik, Analyse und Vergleich politischer Systeme, Internationale Beziehungen, Politische Theorie, Wirtschaft und Gesellschaft, Fachdidaktik) übergreifende oder Nachbardisziplinen betreffende Querschnittsfragen aufwerfen.
Hier erwerben Sie Kenntnisse des politischen Systems der BRD, seiner zentralen Institutionen, Prozesse und politischen Akteure sowie Kenntnisse der Fachdidaktik der Politikwissenschaft.
Allgemeine Informationen zu den Modulprüfungen finden Sie unter folgendem Link:
Was ist bilingualer Unterricht?
Bilingualer Unterricht ist Sachfachunterricht in einer Fremdsprache. Er soll dazu dienen, interkulturelle und fremdsprachliche Kommunikationsfähigkeiten und Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern und gleichzeitig die Inhalte des Sachfachs zu erarbeiten. Dabei steht fachlich-inhaltliches Lernen trotz des Einsatzes der Fremdsprache als Arbeitssprache im Vordergrund.
In Rheinland-Pfalz bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Geographie, Geschichte und Sozialkunde den Kernbereich des bilingualen Bildungsangebotes. In der Regel setzen Schulen im bilingualen Unterricht Lehrkräfte ein, die für das gymnasiale Lehramt in der Fremdsprache und in dem jeweiligen Sachfach ausgebildet sind und eine Ausbildung für den bilingualen Unterricht absolviert haben. Die Referendarsausbildung zum bilingualen Unterrichten wird durch eine fakultative Zusatzausbildung an der Johannes Gutenberg-Universität vorbereitet.
Allgemeine Informationen zur bilingualen Zusatzausbildung im Lehramt finden Sie auf der entsprechenden Webseite:
Eine formale Vorgabe zum notwendigen Sprachniveau existiert nicht, wir empfehlen aber, dass Sie sich nur für die bilinguale Zusatzausbildung anmelden, wenn Sie über Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen verfügen.
Für den Erwerb des Zertifikats über die bilinguale Zusatzausbildung für das Lehramt in Sozialkunde müssen Sie drei englischsprachige Seminare besuchen und in jedem dieser drei eine Teilmodulprüfung absolvieren. Die Endnote des Moduls setzt sich aus den Noten der drei Teilmodulprüfungen zusammen.
Der Kurs wird jedes Semester binnendifferenziert unterrichtet, sodass Sie die zwei Semester, in denen Sie die zwei fachdidaktischen Seminare besuchen, frei wählen können.
Das Seminar beinhaltet 4 Blöcke:
- Theorie (samstags von 9 – 16 Uhr / nur bei erstmaligem Besuch eines politikdidaktischen BiLi-Seminars verpflichtend)
- Unterrichtsplanung im Seminar (samstags von 9 – 16 Uhr)
- Vorstellung und Simulation der Planung im Seminar (samstags von 9 – 16 Uhr)
- Umsetzung der Planung an einer Schule (Termin wird im Seminar gemeinsam festgelegt – nur beim zweiten Besuch eines politikdidaktischen BiLi-Seminars verpflichtend)
Sie können sich in den regulären Anmeldephasen für das fachdidaktische BiLi-Seminar anmelden.
Dieses Seminar wählen Sie aus dem regulären Seminarangebot des Instituts für Politikwissenschaft. Englischsprachige Seminare werden regelmäßig angeboten. Das Seminar kann zusätzlich auch für Ihr reguläres Fachstudium im Rahmen eines anderen Moduls angerechnet werden. Wenn Sie zu diesem Seminar eine englischsprachige Hausarbeit als Modulprüfung in Ihrem Fachstudium schreiben, kann diese zusätzlich auch als Modulteilprüfung im Rahmen der bilingualen Zusatzausbildung angerechnet werden. Die Studienleistung muss in einem englischsprachigen Seminar erbracht werden. (Als Modulteilprüfung BiLi kann auch eine mündliche Prüfung auf Englisch im Anschluss an eine englischsprachige politikwissenschaftliche Vorlesung angerechnet werden.) Studienleistungen und Prüfungsleistungen des Department of English and Linguistics der JGU, z.B. zur Landeskunde, können nicht angerechnet werden. Studienleistungen und Prüfungsleistungen politikwissenschaftlicher Institute anderer Universitäten, die für Ihr reguläres Fachstudium anerkannt wurden, können auch für das BiLi Modul angerechnet werden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Fachstudiums keine politikwissenschaftliche Modulprüfung auf Englisch absolviert haben oder absolvieren wollen, müssen Sie für die bilinguale Zusatzausbildung zusätzlich eine benotete Prüfungsleistung auf Englisch in geringerem Umfang erbringen, die Sie mit der/dem jeweiligen Dozenten/Dozentin absprechen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Essay, ein benotetes Referat oder eine kurze mündliche Prüfung handeln.
Seit dem Wintersemester 2014/2015 wird jedes Semester ein bilingualer Fachdidaktikkurs für Sozialkunde angeboten, eine Anmeldung ist über Jogustine möglich (unter Lehrangebot Politikwissenschaft – bilinguale Zusatzausbildung). Die Veranstaltungen müssen während des Studiums belegt werden. Nach Abschluss des Studiums können sie nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Zweitstudium besucht werden, alternativ gibt es dann aber auch Angebote an den Studienseminaren und für Lehrkräfte, die bereits an der Schule unterrichten, an Lehrerfortbildungsinstituten.
Im Rahmen der zwei fachdidaktischen Seminare zum bilingualen Unterricht in Sozialkunde werden fachdidaktische und methodische Kompetenzen für das Entwerfen bilingualer Unterrichtsstunden erarbeitet. Die Teilnehmenden entwickeln eigene bilinguale Unterrichtsentwürfe und setzen diese in Form einer Unterrichtsstunde an einer Schule um. Die Modulteilprüfung besteht jeweils in einem solchen Unterrichtsentwurf.
Wir empfehlen, die Seminare zum bilingualen Politikunterricht erst nach dem Besuch der Lehrveranstaltungen in Modul 5 des BEd zu besuchen, da Sie dort die Grundlagen zur Unterrichtsplanung erlernen, die Sie für das Seminar zur bilingualen Fachdidaktik benötigen. Mindestens die Vorlesung Fachdidaktik I und das Seminar Fachdidaktik II sollten Sie abgeschlossen haben.
Der Kurs wird jedes Semester binnendifferenziert unterrichtet, sodass Sie die zwei Semester, in denen Sie die zwei fachdidaktischen Seminare besuchen, frei wählen können.
Das Seminar beinhaltet vier Blöcke, von denen die ersten drei an einem Samstag im Semester stattfinden, der vierte nach Vereinbarung an einer Schule.
- Theorie (nur bei erstmaligem Besuch eines politikdidaktischen BiLi-Seminars verpflichtend),
- Unterrichtsplanung im Seminar,
- Vorstellung und Simulation der Planung im Seminar,
- Umsetzung der Planung an einer Schule (nur beim zweiten Besuch eines politikdidaktischen BiLi-Seminars verpflichtend).
Die Anmeldung zu den Modulteilprüfungen in den zwei Fachdidaktikseminaren erfolgt nicht über Jogustine, sondern beim Dozenten des Seminars.
Nein, aktuell ist der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt.
Nein, das ist in der Regel nicht möglich, da Sie im B.Ed. zwei gleichberechtigte Fächer mit fachdidaktischem Anteil sowie Bildungswissenschaften studieren und Schulpraktika absolvieren müssen, im B.A. nicht.
- zum M.A. Empirische Demokratieforschung? Ja, sofern Sie im B.Ed. 6 LP durch die Teilnahme an Veranstaltungen und das erfolgreiche Bestehen der Modulprüfung in „Statistik und Methoden“ erworben haben. Sie müssen dann allerdings zudem die Klausur „Statistik II“ in den ersten beiden Master-Fachsemestern bestehen, wozu es sich empfiehlt, im Wintersemester die entsprechende Vorlesung zu hören.
- zum M.A. Politische Ökonomie und Internationale Beziehungen? Ja, sofern Sie im B.Ed. 6 LP durch die Teilnahme an Veranstaltungen und das erfolgreiche Bestehen der Modulprüfung in „Statistik und Methoden“ erworben haben. .
Sie erhalten mit dem M.Ed. zugleich das 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien, erwerben also eine notwendige Voraussetzung dafür, als Sozialkundelehrer- oder lehrerin ein Referendariat in einem anderen Bundesland anzutreten, in dem das Lehramtsstudium mit dem Abschluss „Staatsexamen“ und nicht „M.Ed.“ beendet wird. Es ist sinnvoll, sich den Abschluss zusätzlich bei der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes in Koblenz anerkennen zu lassen.
Es ist möglich, sofern Sie an der Johannes Gutenberg-Universität oder an einer anderen deutschen Hochschule einen Bachelor-Abschluss erwerben, ein Semester lang parallel im Bachelor- und im Master-Studiengang eingeschrieben zu sein. Diese Regelung soll es Studierenden ermöglichen, bereits mit dem Master-Studium zu beginnen, obwohl noch nicht alle Leistungen im Rahmen des Bachelor-Studiengangs erbracht wurden und somit auch das Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt. Allerdings ist nicht vorgesehen, dass Sie dann während des ersten Master-Semesters noch substantielle Leistungen im Bachelor erbringen. Denn: Das Master-Studium ist ein Vollstudium. Demnach werden Sie ausreichend Zeit benötigen, um alle Master-Anforderungen zu erfüllen. Es wird also kaum Zeit bleiben, „nebenbei“ die Bachelor-Arbeit zu schreiben.
Bitte beachten Sie zudem, dass Sie bis zum Ende des 1. Fachsemesters im Master-Studiengang Ihr Bachelor-Zeugnis unaufgefordert dem Studierendensekretariat vorlegen müssen. Ansonsten erlischt Ihre Zulassung zum Master-Studiengang.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland gilt: Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Bachelor-Zeugnis (oder der Nachweis eines äquivalenten ersten Hochschulabschlusses) vorliegen.
Wenn Sie in Ihrem ersten Mastersemester gleichzeitig im Bachelor- und im Masterstudiengang eingeschrieben sind, müssen Sie bis zum Ende Ihres ersten Fachsemesters, also bis spätestens 31.3. (bei Studienbeginn im Wintersemester) bzw. 30.9. (bei Studienbeginn im Sommersemester), dem Studierendensekretariat der Johannes Gutenberg-Universität Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Wenn Sie das nicht tun, werden Sie exmatrikuliert. Sie müssen sich dann erneut für einen Studienplatz im Masterstudiengang bewerben.
Bitte beachten Sie: Es reicht in der Regel nicht, dass die Ausstellung des Zeugnisses beantragt ist; das Zeugnis sollte physisch vorliegen. Vorsicht: Es kann sein, dass zwischen Beantragung und Zeugnisausstellung von Seiten des Hochschulprüfungsamtes mehrere Wochen liegen!
Die drei Module im M.Ed. „Sozialkunde“ müssen mit insgesamt zwei Hausarbeiten und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Welche Module Sie mit einer Hausarbeit abschließen und welches mit der mündlichen Prüfung, ist Ihnen überlassen. Die mündliche Prüfung kann allerdings nur im Anschluss an eine Vorlesung abgelegt, die Hausarbeiten hingegen können nur im Anschluss an ein Seminar geschrieben werden.
Sie müssen dann ein ärztliches Attest im Studienbüro (Ansprechpartnerin Frau Dagmar McCaslin) vorlegen, um eine Fristverlängerung zu erwirken. Das Formular zum Download finden Sie im Download Center.
Eines der drei Module im M.Ed. „Sozialkunde“ muss mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die Inhalte der Vorlesung in diesem Modul und soll in der Regel direkt im Anschluss an die Vorlesung bei dem Dozenten bzw. der Dozentin abgelegt werden, der oder die die Vorlesung gehalten hat. In begründeten Ausnahmen ist es aber – nach Absprache mit dem Dozenten oder der Dozentin – möglich, sich zu einem späteren Zeitpunkt mündlich prüfen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass dann nur der Stoff der aktuellen Vorlesung oder der letztjährigen Vorlesung Prüfungsgegenstand sein kann (nicht aber der Inhalt einer früheren Vorlesung). Zur mündlichen Modulprüfung muss man sich fristgerecht via Jogustine anmelden und zudem einen Prüfungstermin mit dem Prüfer oder der Prüferin vereinbaren.
Beachten Sie: Die mündlichen Prüfungen werden nicht im Anschluss an die Seminare abgelegt. Hier schreiben Sie als Modulabschlussprüfungen Hausarbeiten.
Um diese Frage zu beantworten, reicht ein Blick in das kommentierte Vorlesungsverzeichnis in JOGU-StINe: Für alle Veranstaltungen, nicht nur für die Vorlesungen, ist angegeben, für welches Modul sie ausgewiesen sind.
Das liegt wahrscheinlich daran, dass Sie bei der Anmeldung die Modulstruktur nicht beachtet haben: Nehmen wir an, ein Modul besteht aus einer Vorlesung und zwei Seminaren. Sie bilden die drei „Modulbausteine“ dieses Moduls (Vorlesung, Seminar 1 und Seminar 2 = Modul). Sie können sich zwar pro Modulbaustein für mehr als eine Veranstaltung anmelden, werden aber immer nur für eine Veranstaltung pro Modulbaustein zugelassen! Das heißt: wenn Sie bei der Anmeldung für Modulbaustein 1 in Modul x mehrere Seminare angeben, werden Sie nur zu einem dieser Seminare zugelassen, ungeachtet dessen, dass in den anderen Seminaren noch Plätze frei sind. Wenn Sie zusätzliche Seminare innerhalb eines Modulbausteins besuchen möchten, können Sie das im darauffolgenden Semester tun, vorausgesetzt, das Modul wurde bis dahin nicht bereits durch den Besuch von Lehrveranstaltungen in allen 3 Modulbausteinen und das Ablegen der Prüfung erfolgreich abgeschlossen.
Nein. Gemäß der Modulbeschreibung sollen in diesem Modul durch die drei Veranstaltungen wenigstens zwei Teilbereiche der Politikwissenschaft abgedeckt werden. Zur Wahl stehen die Teilbereiche AVPS, IB, Wirtschaft und Gesellschaft sowie Politische Theorie.
„Voraussetzung für die Einschreibung ist, dass die/der Studierende in mindestens einem Studienfach des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs das vierte Fachsemester absolviert oder die Bachelorprüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Einschreibung endet spätestens vier Semester nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang. Falls die Einschreibung nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudium erfolgt, ist sie auf vier Semester befristet“ (Zentrum für Lehrerbildung).
Sie müssen aus dem B.Ed. „Sozialkunde“ die Module „Grundlagen der Politikwissenschaft und ihrer Nachbardisziplinen“ sowie „Fachdidaktik“ besuchen und jeweils mit einer Klausur erfolgreich abschließen.
Sie müssen außerdem zwei weitere Module aus dem B.Ed. „Sozialkunde“ besuchen, nämlich das Modul „Demokratie und Gesellschaft in Deutschland“ sowie entweder „Analyse und Vergleich politischer Systeme“ oder „Politische Theorie“, und jeweils erfolgreich mit einer Hausarbeit abschließen.
Des Weiteren müssen Sie aus dem M.Ed. „Sozialkunde“ die Module „Politik und Politikvermittlung“ sowie „Querschnittsprobleme im politischen Kontext“ besuchen und jeweils erfolgreich mit einer Hausarbeit abschließen.
Nein. Es geht in diesem Modul um Politik UND Politikvermittlung, also darum, Kenntnisse einerseits zum politischen System der BRD und andererseits zur Fachdidaktik zu erwerben. Der Fachdidaktik sind zwei Veranstaltungen im Modul 10 gewidmet: die Vorlesung und eines der beiden Seminare.