Für jeden Erasmusplatz in Angebot betrifft die angegebene Semesterzahl die Maximallänge des Auslandsaufenthaltes; wenn „zwei Semester“ angegeben sind, heißt das nicht, dass Sie auch zwei Semester bleiben müssen!

Die Partneruniversitäten des Instituts für Politikwissenschaft sind :

Belgien:

  • Gent Universiteit Gent (2 Studierende – BA/MA – für je zwei Semester; englisches Kursangebot)

Frankreich:

Italien:

Kroatien:

  • ZagrebSveučilište u Zagrebu (2 Studierende – BA und MA – für je ein Semesterenglisches Kursangebot)

Lettland:

  • RigaLatvijas Universitate ( 2+2 ForThem-Plätze – BA/MA -für je ein Semester; englisches Kursangebot)

Norwegen:

  • KristiansandUniversity of Agder (2 BA-Studierende für je zwei Semester + 3 ForThem-Plätze – BA/MA – für je ein Semester; englisches Kursangebot)

Polen:

  • WarschauUniwersytet Warszawski (2 Studierende – BA/MA – für zwei Semester; englisches Kursangebot)

Rumänien:

  • Sibiu, Lucian-Blaga-Universität (2 BA-Studierende für je ein Semester + 2 BA ForThem-Plätze + 2 MA ForThem – für je ein Semester)

Schweden:

  • UmeåUniversitet Umeå (2 Studierende – BA/MA – für je zwei Semester; englisches Kursangebot)

Schweiz:

Spanien:

  • ValenciaUniversitad de Valencia (2 BA-Studierende für je zwei Semester, 1 ForThem-Platz – BA- für ein Semester; Sprachzertifikat B2 erforderlich )

Tschechien:

Türkei:

  • Antalya, Bilim Üiniversitesi (1 Studierende/r – BA/MA –für je ein Semester; englisches Kursangebot)

UK:

  • Glasgow (Schottland), University of Glasgow (3 BA-Studierende  für je zwei Semester) | Fact sheet 2024/5
  • Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU müssen Studierende, die nach dem 1. Januar 2021 einreisen (EU- und Nicht-EU-Bürger), die Visumsbestimmungen im Rahmen des neuen „Point Based Immigration System“ vor der Reise berücksichtigen:
  • Studium von weniger als 6 Monaten: Staatsangehörige von Ländern, die kein Visum benötigen, können in der Regel bei ihrer Ankunft im Vereinigten Königreich die Einreise beantragen und über ihre E-Pässe einreisen.
  • Studium von mehr als 6 Monaten: Sie können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen „Student Route“ beantragen (Antragsgebühren !). Sie benötigen eine „Confirmation of Acceptance for Studies“ (CAS).

Generell fordern die meisten Partneruniversitäten ein Sprachniveau von B1 oder B2 entweder in Englisch oder der Landessprache. Bitte erfragen Sie jedoch vorher immer an Ihrer ausgewählten Hochschule, welches Zertifikat dort gefordert wird.  Die meisten dieser Universitäten bieten nämlich eine große Auswahl interessanter Kurse in englischer Sprache. Die Partnerunis erwarten, dass Sie aktiv an den dortigen Kursen teilnehmen können. Somit ergibt es wenig Sinn, mit rudimentären Sprachkenntnissen einen Auslandsaufenthalt anzugehen. OLS (Online Language Support) ist eine Plattform, die Teilnehmer am Erasmus+ Programm unterstützt, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.

Die Förderung der Auslandsmobilität von Studierenden aus Mitteln von Erasmus+ ist ein Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten. Bitte beachten Sie, dass wir Stipendien in der Regel nur für das Wintersemester oder das gesamte akademische Jahr vergeben, da die meisten unserer Partner ihr „Sommersemester“ bereits im Januar oder Februar beginnen (so dass Sie hier das Wintersemester nicht beenden könnten), dafür bereits Anfang Juni in die wohlverdiente Sommerfrische gehen (unser Sommersemester hat aber derweil längst angefangen, so dass Sie auch hier nicht mehr „einsteigen“ könnten).

Sie müssen bei Antritt des Auslandsaufenthaltes zwei Fachsemester abgeschlossen haben und regulär und ohne Befristung an der JGU eingeschrieben sein (B.A. Politikwissenschaft im Kernfach oder Beifach; B.Ed.; M.Ed.; M.A. PÖIB).

Bewerbungen sind schriftlich  (über die Post oder in den Briefkasten des Studienbüros – GFG,4.429 – einwerfen) an Dr. Unger- Sirsch zu richten.

Ihre Unterlagen sollten bestehen aus:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular (siehe Erasmus Website des Instituts).
  • aktuelle Leistungsübersicht (z.B.: Abiturzeugnis in Kopie/Leistungsnachweis sowie Auflistung aller laufenden bzw. besuchten Veranstaltungen sowie der Modulprüfungen, die bereits abgelegt wurden, aber im Leistungsnachweis noch nicht verzeichnet sind.)
  • tabellarischer Lebenslauf (inklusive Kontakte, Persönliche Daten; Bildung, Soziales Engagement, Hobbies, Berufserfahrung, Auslandsaufenthalt, Sprachkenntnisse)

Motivation:  Warum wollen Sie im Ausland studieren? Bringen Sie die Voraussetzungen mit, um das erfolgreich zu tun? (Sprachkenntnisse/Sprachzertifikate)

Fachliche Qualifikation: Studieren Sie zügig und erfolgreich?

Engagement: Was machen Sie, wenn Sie nicht gerade studieren?

Fachkoordinator:in (erasmus@politik.uni-mainz.de):

  • Fragen zum Bewerbungsprozess
  • Ausstellung von Sprachzertifikaten für die Gastuniversität
  • Abschluss eines Online Learning Agreements vor dem Auslandsaufenthalt
  • Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland/ToR Sending als Nachweis gegenüber Erasmus+ nach dem Auslandsaufenthalt

Abteilung Internationales:

  • Zugang zur Plattform MoveOn (dort wird das Online Learning Agreement angelegt und genehmigt)
  • Allgemeine Informationen zur Planung & zum Ablauf eines Auslandsstudiums
  • Finanzierungsmöglichkeiten: Erasmus+-Stipendium und Sonderzuschüsse (Beratung und Beantragung)
  • Informationen zu weiteren Austauschprogrammen

Für ein Erasmus-Stipendium können sich alle voll immatrikulierten Studierenden der JGU bewerben, die Politikwissenschaft im Bachelor oder Master studieren, auch im Nebenfach oder BEd or MEd. Mindestvoraussetzungen für eine Bewerbung:

• Ausreichende Kenntnisse, d. h. (mindestens) Mittelstufenniveau (B1 abgeschlossen, besser: B2) der Unterrichtsprache (Englisch oder Landsprache). Idealerweise verfügen Sie über ein Sprachzertifikat. Falls Sie kein Zertifikat haben, müssen Sie uns einen Nachweis schicken (Abiturnoten; Nachweis eines Auslandaufenthalt…).

• beim Antritt des Auslandsstudiums müssen mindestens zwei Fachsemester abgeschlossen (nicht unbedingt bis zum Zeitpunkt der Bewerbung) und das Einführungsmodul (Modul 1, BA Politikwissenschaft) abgeschlossen und bestanden sein.

In der Regel empfiehlt sich ein Auslandssemester für Bachelor-Studierende im fünften und für MA-Studierende im dritten Semester.  Zu Ihrem individuellen idealen Zeitpunkt beraten Sie Ihre Fachkoordinator:in bzw. Ihre Fachstudienberater:innen gerne.

Es gibt jedes Jahr im Januar eine Bewerbungsfrist für die Erasmus-Plätze. In der Regel werden die Plätze für das nachfolgende akademische Jahr im November/Dezember ausgeschrieben und eine Informationsveranstaltung (Institut für Politikwissenschaft) findet im Dezember statt.  Einen Überblick der aktuell gültigen Erasmus+-Verträge sowie der aktiven Fachkoordinator:innen erhalten sie unter folgendem Link:

Für jeden Erasmusplatz in Angebot betrifft die angegebene Semesterzahl die Maximallänge des Auslandsaufenthaltes; wenn „zwei Semester“ angegeben sind, heißt das nicht, dass Sie auch zwei Semester bleiben müssen.

Bitte beachten Sie die Website der JGU International zum Thema Finanzierung von Erasmus-Aufenthalten:

Die Vollständige Bewerbung hat drei Komponenten:

  1. Die Bewerbung für einen Erasmus+-Platz in Politikwissenschaft müssen Sie bei der Erasmus+-Fachkoordinator:in einreichen. Die Bewerbungsphase schließt in der Regel in der zweite Januar Woche für einen Auslandsaufenthalt, der in dem nächsten Winter Semester stattfindet.
  2. Die Anmeldung für ein Erasmus-Stipendium erfolgt direkt nach der erfolgreichen Nominierung durch die Fachkoorinator:in. Sie müssen sich online anmelden.
  3. Die Bewerbung an der Partneruniversität folgt im Frühjahr (in der Regel online, informieren Sie sich nach der Nominierung).

Folgende Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular (siehe Erasmus website des Instituts). B.Ed und M.Ed können das Bewerbungsformular für PoWi verwenden und Ihren Studiengang manuell hinzufügen.
  • aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records falls vorhanden; Abiturzeugnis in Kopie, Sprachzertifikate…)
  • tabellarischer Lebenslauf (inklusive Kontakte, Persönliche Daten; Bildung, Soziales Engagement, Hobbies, Berufserfahrung, Auslandsaufenthalt, Sprachkenntnisse)

Bewerbungen sind schriftlich und in Papierform zu richten an:

Sie können sich für maximal drei Universitäten (nicht Städte oder Länder) bewerben. Die Universitäten müssen nach Prioritätenreihenfolge in der Bewerbung angegeben werden.

  • Motivation:  Warum wollen Sie im Ausland studieren? Bringen Sie die Voraussetzungen mit, um das erfolgreich zu tun? (Sprachkenntnisse/Sprachzertifikate)
  • Fachliche Qualifikation: Studieren Sie zügig und erfolgreich?
  • Engagement: Was machen Sie, wenn Sie nicht gerade studieren?

Wenn Sie im Zwei-Fach-Studium studieren, können Sie sich über Ihre unterschiedlichen Fachbereiche bewerben. In diesem Fall lassen Sie es den:die Fachkoordinator:in der jeweiligen Fächer wissen. Sollten Sie mehrere Angebote bekommen, kommunizieren Sie so bald wie möglich an alle Erasmusbeauftragten, welchen Platz Sie annehmen. Es werden keine Bewerbungen von Fachfremden angenommen.

Ja. Es stehen jeder Person pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) ein Kontingent von 12 Monaten für einen Erasmus-Austausch zur Verfügung. Dies beinhaltet Auslandssemester sowie Auslandspraktika.

Sollten Sie nach Ihrer Bewerbung oder sogar nach der Nominierung feststellen, dass Sie den Aufenthalt nicht antreten können (z. B. aus gesundheitlichen, familiären oder studienorganisatorischen Gründen), informieren Sie bitte umgehend Ihre:n Fachkoordinator:in und die Abteilung Internationales. Ein Rücktritt ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch frühzeitig erfolgen, damit Ihr Platz ggf. an eine andere Person vergeben werden kann. Ein Rücktritt vom Erasmus-Programm sollte gut überlegt sein, da er sowohl akademische als auch finanzielle Auswirkungen haben kann. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um alle Optionen und Konsequenzen zu klären.

Ja, viele Studierende beantragen während ihres Erasmus-Aufenthalts ein Urlaubssemester. Bitte informieren Sie sich frühzeitig beim Studierendenbüro über die Fristen und die Voraussetzungen. Die im Ausland erbrachten Leistungen können trotzdem angerechnet werden.

Grundsätzlich ist das nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss mit der Fachkoordinatorin sowie der Partneruniversität abgestimmt werden. Eine Garantie für die Verschiebung gibt es nicht.

Nein. Im Rahmen des Erasmus-Programms sind Sie von den Studiengebühren an der Partneruniversität befreit. Falls einzelne Gebühren (z. B. für Sprachkurse oder Verwaltungsgebühren) anfallen, informieren Sie sich bitte direkt bei der Partneruniversität.

Alle Nominierten (aber auch alle Nicht-Nominierten) werden darüber von der Fachkoordinator:in schriftlich informiert. Bitte senden Sie sofort eine E-Mail mit einer Absage, falls Sie den Platz an der zugeordneten Uni nicht annehmen wollen. Die nominierten Studierenden müssen sich dann umgehend online bei der Abt. Internationales registrieren (Erasmus+ Online-Stipendienanmeldung für Nominierte Kandidaten: jgumainz.moveon4.de/form/5a2821bd84fb96ce3dbea7aa/deu ). Sie erhalten auf diesem Weg Zugang zur Annahmeerklärung, d. h. zu einem PDF-Formular, welches Sie per Mail, ausgefüllt und unterschrieben der Fachkoordinatorin vorlegen muss. Die Fachkoordinator:in muss daraufhin bestätigen, dass Sie für den Studienplatz nominiert wurden und das Formular dann fristgerecht an die Abt. Internationales weiterleiten. Nominierte Studierende erhalten eine Kopie.

Nach der erfolgreichen Nominierung erhalten Sie im Frühjahr von der Abt. Internationales ein Informationspaket, in dem Sie alles Wissenswerte über die weitere Vorgehensweise erfahren sowie alle Formulare erhalten, die Sie ausfüllen und der Abt. Internationales vorlegen müssen. Nach der erfolgreichen Nominierung verschicken die Gastuniversitäten E-Mails mit der Aufforderung an Sie, sich online zu registrieren. Jede Universität hat ihr eigenes Online-System und braucht unterschiedliche Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie das notwendige Formular so bald wie möglich aus und kümmern Sie sich um andere notwendige Dokumente. Für die Einschreibung an der Partneruniversität (sowie die Anmeldung für eventuelle Sprachkurse, die Wohnungssuche, den Abschluss von Versicherungen etc.) sind Sie selbst verantwortlich.

Ein Learning Agreement ist ein Studienvertrag zwischen dem Auslandsstudierenden, der Hochschule im Inland und der Hochschule im Ausland und wird online ausgefüllt (OLA). Für das „OLA“ werden Sie von der Abt. INT freigeschaltet. Im OLA geben Sie an, welche Kurse Sie pro Semester an der Partneruniversität zu besuchen beabsichtigen, und zwar nach Absprache mit der Fachkoordinator:in.  Das OLA muss dann sowohl von der Erasmus-Fachkoordinatorin hier in Mainz als auch von der zuständigen Person an der Partneruniversität genehmigt werden.  Das OLA hat häufig zunächst einmal die Funktion eines Wunschzettels. Was tatsächlich angeboten wird, erfahren Sie häufig erst vor Ort. Und dann ist es gegebenenfalls erforderlich, in Absprache mit der Fachkoordinator:in das ursprüngliche OLA noch einmal zu ändern. Das Online Learning Agreement soll politikwissenschaftliche Veranstaltungen im Umfang von mindestens 15 und höchsten 30 Leistungspunkten enthalten. Es gilt die Anzahl der Punkte, die von der Partnerinstitution pro Veranstaltung veranschlagt wird. Die internationale Währung für Leistungspunkte heißt „ECTS“

Wir empfehlen folgende Module im Ausland zu absolvieren:

BA Kern: Basismodule; Mod. 8 und 9 (Aufbaumodule II und III)

BA Beifach und Bed: Basismodule

MA: Modul 2 ; 3 und 5

MEd: Modul 11 und 12

Sowohl vollständige Module als auch einzelne Kurse können anerkannt werden. Beispielsweise kann die Veranstaltung „Teoría y Práctica de las Democracias” (6 ECTS) an der UC Madrid als „Sem. 1 in Mod. 8 (Auf. ii) aktive Teilnahme (4 LP)“ für Studierende der Politikwissenschaft (Kf.) an der JGU Mainz anerkannt werden.

Kurse, die Sie in Mainz schon belegt haben, können nicht anerkannt werden. Ebenso darf für die Anrechnung von Prüfungsergebnissen auch kein Prüfungsverhältnis schon in Mainz bestehen. Falls Sie z.B. im Ausland ein Kurs besuchen, und sich diesen als PT Basisseminar anrechnen wollen, dieses Seminar aber in Deutschland schon besucht haben, ist es logischerweise nicht möglich für uns diesen Kurs anzuerkennen. Wenn Sie ebenfalls eine Hausarbeit im Ausland geschrieben haben, und Sie sich dies für das PT Basismodul anrechnen wollen, aber schon in Mainz bei einer Hausarbeit genau hierfür schon einen Fehlversuch haben, ist die Anerkennung auch nicht möglich.

Anleitung : https://www.international.uni-mainz.de/files/2022/11/ERASMUS_SMS_OLA_Anleitung_Stud_20221117.pdf

Änderungen sind möglich und üblich. Sie müssen im sogenannten „During the Mobility“-Teil des Online Learning Agreements dokumentiert und von allen Beteiligten genehmigt werden. Bitte besprechen Sie Änderungen vorab mit Ihrer Fachkoordinatorin.

In verschiedenen Fällen müsst ihr den Erasmus Code der Gastuniversität angeben. Diesen findet ihr in der Partnerschaftsdatenbank der JGU (Internationale).

Hier bitte für Politikwissenschaften die 0312 (Political sciences and civics) eintragen.

Sie müssen mind. 15 ECTS in Politikwissenschaft belegen, und können maximal Kurse in Höhe von 30 ECTS besuchen.

Das ist grundsätzlich möglich, sofern die Kurse anerkannt werden können. Bitte besprechen Sie dies vorher mit Ihrer Fachkoordinator:in. Politikwissenschaftliche Kurse sollten jedoch den Schwerpunkt bilden. Insgesamt lässt es sich aber sagen, dass es bei 15 ECTS egal ist aus was für Kursen sie kommen, solange mind. 15 weitere ECTS aus politikwissenschaftlichen Veranstaltungen kommen.

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen ist ein wichtiger Bestandteil des ERASMUS-Programms. Voraussetzung ist, dass Sie vor der Abreise mit Ihrer Fachkoordinatorin detailliert besprechen, welche Studienleistungen anerkannt werden können. Informieren Sie sich gründlich über das Kursangebot an der Partnerhochschule (Internet, Erfahrungsberichte, Treffen ehemaliger ERASMUS-Studierender etc.). Grundlage für die spätere Anerkennung der Kurse sind das Learning Agreement (Teil 1–3) und das Transcript of Records. Die Anerkennung der Studienleistungen muss nach Rückkehr von Ihnen selbst beantragt werden. Die Art der Prüfung ist vor allem wichtig: Die Prüfungsform aus dem Ausland muss der Prüfungsform des jeweiligen Moduls in Mainz entsprechen. Welche Module welche Prüfungsform gestatten, können Sie aus ihrem Modulhandbuch erfassen. Es ist möglich, Kurse in Form einer aktiven Teilnahme an Seminaren oder Vorlesungen und in Ausnahmefällen als Zusatzleistung anerkennen zu lassen. In allen Fällen müssen Sie bei Ihrer Rückkehr nach Mainz eine Anerkennung beantragen.

Bitte wenden Sie sich an den JGU-EU-Servicepoint (Erasmus+ Praktika).

Die Höhe des Erasmus-Stipendiums richtet sich nach der Ländergruppe und der Dauer des Aufenthalts. Eine Übersicht über die Fördersätze finden Sie auf der Website der Abteilung Internationales der JGU. Die Förderung der Auslandsmobilität von Studierenden aus Mitteln von Erasmus+ ist ein Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten. Bitte beachten Sie, dass das Stipendium nicht alle Kosten abdeckt.

Ja. Die Förderung der Auslandsmobilität von Studierenden aus Mitteln von Erasmus+ ist ein Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten. Sie ist keine Grundfinanzierung und kein Vollstipendium. BAföG-berechtigte Studierende können für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Auch manche DAAD-Stipendien sind entsprechend den jeweiligen DAAD-Programmvorgaben mit Erasmus vereinbar. Studierende mit Kind, mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen können Sondermittel beantragen. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der Abteilung Internationales oder auf deren Website.

Wenden Sie sich zunächst an das International Office oder die Erasmus-Koordinator:innen der Partneruniversität. Auch Ihre Fachkoordinator:in in Mainz steht Ihnen bei Problemen beratend zur Seite.

Eine Auslandskrankenversicherung ist verpflichtend. Wenn man sich vorübergehend in einem EU- öder EWR-Land aufhält, hat man Anspruch auf medizinische Behandlung über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese Karte kann kostenfrei bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Zusätzlich wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen. Einige Partneruniversitäten verlangen den Nachweis bestimmter Versicherungen bereits bei der Anmeldung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Ja, Sie müssen einen kurzen Erfahrungsbericht (max. 2 Seiten: Kurswahl; Unterkunft; Lebenshaltungskosten), ein Certificate of Departure, und ein Transcript of Records der Partneruniversität vorlegen.