Glaubt man manchen Medien und Machthabern, dann sind alle Staaten der Welt Demokratien oder zumindest auf dem Weg dahin. Tatsächlich gibt es kaum ein Land, in dem nicht ab und an Wahlen stattfinden.
Aber sind Wahlen ein hinreichendes Indiz dafür, dass es sich bei einem Staat um eine Demokratie handelt? Was ist überhaupt mit „Demokratie“ gemeint? Und ist Demokratie per se etwas Wünschenswertes? Wenn ja, unter welchen Bedingungen entstehen Demokratien? Was sind die Voraussetzungen für ihre Funktionsfähigkeit und Stabilität? Welche Rolle kommt den Bürger*innen hierbei zu?
Es gibt sehr unterschiedliche Typen von Demokratien: Wie wirken sich diese Unterschiede auf ihre Leistungsfähigkeit aus? Und stimmt es, dass Demokratien im Allgemeinen friedfertig sind? Wenn ja, können demokratische Institutionen und demokratische politische Kulturen in alle Länder exportiert werden?
Fragen wie diese stellen sich uns alltäglich. Im Masterstudiengang „Politik- und Demokratieforschung“ werden Sie fundierte Antworten darauf auf der Grundlage neuester Forschungsergebnisse erarbeiten.
Hier vertiefen Sie Ihre Kenntnisse der Wissenschaftstheorie sowie der analytischen, qualitativen und quantitativen Methoden der Politikwissenschaft. Unser Ziel ist es, Sie in die Lage zu versetzen, empirische Arbeiten anderer kritisch zu bewerten und eigene Studien theoriegeleitet und methodisch fundiert anzufertigen. Und bei erfolgreichem Abschluss dieses Moduls erhalten Sie (auf Antrag) das Mainzer Methodenzertifikat
Hier lernen Sie mehr zur Entstehung und Entwicklung, zum Funktionieren und zur Leistungsfähigkeit von Demokratien, Parteien- und Wahlsystemen. Sie lernen politische Institutionen und Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene systematisch zu beschreiben, zu analysieren und zu vergleichen.
Hier beschäftigen Sie sich u. a. mit speziellen empirischen, aber auch normativen Demokratietheorien und erwerben die Grundlagen, um theoriegeleitete empirische Demokratieforschung betreiben zu können.
Hier ist die Forschung zu politischen Einstellungen beheimatet: Es geht um politische Einstellungen im Allgemeinen und Politische Kultur im Besonderen, um gesellschaftliche Werte und Wertorientierungen, um politische Sozialisation und Einstellungen zur Demokratie, um politischen Extremismus, Populismus und speziell Euroskeptizismus sowie um politisches und soziales Vertrauen.
Theorien und empirische Befunde zu politischem Verhalten in Deutschland und im internationalen Vergleich bilden den Schwerpunkt dieses Moduls. Im Einzelnen geht es um politische Partizipation, Wahlen und Wählerverhalten, Wahlkämpfe und politische Kommunikation sowie direkte Demokratie.
Hier erarbeiten Sie eine eigene Studie von der Formulierung der Fragestellung und der theoretischen Annahmen über die Sammlung, Analyse und Interpretation von Daten, Dokumenten und Materialien bis zur Präsentation der Ergebnisse. Dazu findet in jedem Semester, und zwar in der Regel am ersten Freitag der Vorlesungszeit, ein „Tag des Projekts“ statt, eine kleine wissenschaftliche Tagung, zu der alle Studierenden und Lehrenden des Instituts für Politikwissenschaft eingeladen sind, um mit Ihnen über Ihr Projekt zu diskutieren.
Sie haben die Wahl: Sie können ein neunwöchiges Praktikum machen in einem politiknahen Bereich ODER
- an Lehrveranstaltungen aus dem B.A. Politikwissenschaft zu fachspezifischen Methodenanwendungen (Aufbaumodul I) und/oder zu Berufsfeldqualifikationen (Praxismodul) teilnehmen ODER auch
- Lehrveranstaltungen, die an der JGU außerhalb der Politikwissenschaft angeboten werden, besuchen (etwa das Master-Angebot des Studium Generale oder Sprach- bzw. EDV-Kurse)
- oder diese Optionen so kombinieren, dass Sie insgesamt auf 12 Leistungspunkte kommen.
Sie besuchen mindestens ein Kolloquium, um Ideen für Ihre Masterarbeit sowie methodische und inhaltliche Probleme, die beim Schreiben auftreten, mit Kommiliton*innen und Betreuer*innen zu diskutieren. Sie haben vier Monate Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Schließlich stellen Sie Ihre zentralen Ergebnisse in einer 45-minütigen mündlichen Prüfung kurz vor (15 Minuten) und beantworten dann nach Absprache mit Ihren Prüfer*innen Fragen zu zwei weiteren Themen aus zwei unterschiedlichen Modulen des M.A. Politik- und Demokratieforschung (30 Minuten).
Das Institut empfiehlt in Form von Studienverlaufsplänen eine Reihenfolge bei der Belegung der Module. Diese Empfehlung soll es ermöglichen, dass Studium innerhalb von vier Semestern abzuschließen. Jedoch können Sie Ihren Studienablauf auch individuell gestalten und von der Empfehlung abweichen.
Den empfohlenen Studienverlaufsplan finden Sie gemeinsam mit der Prüfungsordnung, dem fachspezifischen Anhang und dem Modulhandbuch im Download Center.
In jedem Semester wird ein Projektseminar angeboten und dazu parallel die begleitende Übung in der Kleingruppe.
a) Der Projektbericht:
+ Abgabetermin: Es gilt der Abgabetermin für Modulprüfungen in Form der Hausarbeit.
+ Umfang:
i) Wenn das Projekt von einem/einer Studierenden durchgeführt wird, gelten die Anforderungen, die an eine Modulprüfung in Form einer Hausarbeit in den Masterstudiengängen gestellt werden.
ii) Wenn das Projekt von einer Gruppe durchgeführt wird, gilt folgendes:
– Die eigenständige Leistung eines jeden Gruppenmitglieds muss klar erkennbar sein und der individuelle Beitrag jedes Gruppenmitglieds muss mindestens 10 Seiten umfassen.
– Dem Bericht wird eine gemeinsame Einleitung vorangestellt; er wird durch ein gemeinsames Fazit abgeschlossen. Für die Qualität dieser Teile sind die Gruppenmitglieder gleichermaßen verantwortlich.
b) Die Projektpräsentation:
+ Die Projektpräsentation besteht aus der Vorstellung des Projekts (Thema, Methode, Ergebnisse) und einer anschließenden Diskussion mit Fragen aus dem Publikum.
+ Für die Präsentation stehen 15 Minuten zur Verfügung; dem schließt sich eine 15-minütige Diskussion an. Gruppen mit vier oder mehr Mitgliedern haben jeweils 20 Minuten Zeit für Präsentation und Diskussion.
+ Wenn ein*e Studierende*r den Termin der Präsentation nicht wahrnehmen kann, gilt:
i) dem*der Dozenten*in muss umgehend eine Entschuldigung vorgelegt werden, und zwar in Form von einem ärztlichen Attest oder einer anderen offiziellen Bestätigung, aus der hervorgeht, dass es nicht die Schuld der betreffenden Person war, den Termin verpasst zu haben.
ii) der*die Dozent*in vereinbart mit der betreffenden Person einen Ersatztermin.
iii) bei Gruppenpräsentationen: die anderen Mitglieder der Projektgruppe müssen in der Lage sein, die Lücke, die durch den fehlenden Beitrag entsteht, so zu füllen, dass die Präsentation insgesamt zusammenhängend und schlüssig ist.
Die Bewertung beruht auf dem Gesamteindruck aus schriftlicher und mündlicher Leistung. Die mündliche Leistung bestätigt oder korrigiert den Eindruck der schriftlichen Leistung; das ist sowohl nach oben als auch nach unten möglich, aber maximal im Umfang von +/- 1,0.
Es müssen beide Leistungen erbracht werden, und zwar mit mindestens ausreichendem Ergebnis. Das ist nicht der Fall, wenn
i) die Leistungen zwar erbracht, aber mindestens eine davon nicht als „ausreichend“ bewertet wird,
ii) der Projektbericht nicht fristgerecht abgegeben wird,
iii) der Termin der Projektpräsentation unentschuldigt versäumt wird.
Die Modulprüfung gilt dann insgesamt als nicht erbracht.
Damit Sie besser planen können, wann und bei wem Sie Ihr Projekt durchführen wollen, finden Sie die vorläufige Liste der Anbieter des Projektmoduls in den nächsten zwei bis drei Semestern. Bitte beachten Sie: die Angaben gelten natürlich immer nur unter Vorbehalt.
M.A. Politik- und Demokratieforschung (bislang: „M.A. Empirische Demokratieforschung“): Inhalt – Modul 7
Im Rahmen des Praxismoduls können Sie ein Praktikum von mindestens 9 Wochen machen oder ein kürzeres Praktikum mit Lehrveranstaltungen kombinieren oder nur Lehrveranstaltungen besuchen. Zu Ihrer Verfügung steht eine große Bandbreite von Angeboten
- aus dem B.A. Politikwissenschaft, Kernfach, Aufbaumodul/Praxismodul: in den Seminaren zur Berufsqualifikation oder Methodenanwendung erhalten Sie jeweils 3 LP;
- des Studium Generale: Es muss in einem Semester sowohl die Vorlesung gehört als auch die dazugehörige Übung besucht werden: 6 LP;
- des ISSK: Sprachkurse. Es gilt die vom ISSK ausgewiesene Anzahl von LP;
- des ZDV: EDV-Kurse. Sofern sie im gesamten Semester wöchentlich angeboten warden: 3 LP;
- anderer „Anbieter“ an der JGU (außer dem Hochschulsport). Es gilt die vom „Anbieter“ ausgewiesene Anzahl von LP. Bitte lesen Sie die entsprechende Information im Modulhandbuch, was zu tun ist, wenn es sich hierbei um eine Vorlesung handelt.
- NEU: Viele Fächer bieten seit Neuestem Zertifikate an. Ein solches Zertifikat kann auch sehr gerne im Umfang von 12 LP im Praxismodul 7 anerkannt werden. Bei Fragen hierzu melden Sie sich bitte bei der Praktikumsbeauftragten.
Sobald Sie sich für das Praxismodul in Jogustine anmelden, haben Sie Zugriff auf den Moodle-Kurs „Praktikum“. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zum Praktikum sowie eine Checkliste der Aspekte, die es zu beachten gilt (vom Formular für die Bescheinungung, dass es sich um eine Pflichtleistung handelt, bis zu den Hinweisen für den Praktikumsbericht).
Die Leistungen, die Sie im Rahmen des Praxismoduls erbringen, werden nicht automatisch in Jogustine verbucht, sondern müssen anerkannt werden. D.h.: sobald Sie die erforderlichen 12 Leistungspunkte erworben haben, wenden Sie sich bitte per Mail an den*die Praktikumsbeauftragte*n (derzeit Dr. Annette Schmitt), so dass der Anerkennungsbescheid für das Prüfungsamt erstellt werden kann.
Allgemeine Informationen zur Praktikumsorganisation am Institut erhalten sie unter folgendem Link:
Mit einigen Praktikumsstellen haben wir feste Kooperationen. Diese Liste wird ständig erweitert.
Zwei von Ihnen haben nun die Möglichkeit, im Zentrum der Demokratie von Rheinland-Pfalz die Praxis demokratischer Entscheidungsfindung kennenzulernen – zu beobachten, zu analysieren und mitzugestalten. Bewerben Sie sich bis Mitte Oktober 2025 beim Landtag Rheinland-Pfalz für ein 6-wöchiges Praktikum zwischen dem 16. Februar und dem 13. April 2026.
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung unter Angabe
- Ihres Studiengangs und
- der Kennung „PolWissJGU2026″,
zusammen mit Lebenslauf, Zeugnissen und Studienbescheinigung
an:
Landtag Rheinland-Pfalz
Claudia Weirich
Zentralabteilung, Referat Z 1
Personalverwaltung
Platz der Mainzer Republik 1, 55116 Mainz, Telefon: 06131/208-2540
E-Mail: Praktikum@landtag.rlp.de
Sie
- erhalten einen Einblick in die Ziele und Arbeitsweise des DGB, seinen Aufbau sowie die ihm untergeordneten Gewerkschaften;
- sind eingebunden in die politische Bildungsarbeit des DGB;
- organisieren Veranstaltungen mit politischen Entscheidungsträgern (und nehmen daran aktiv teil);
- sind in der Pressarbeit und dem social media-Auftritt des DGB involviert und
- mit politischer Lobby-Arbeit befasst, indem Sie zu Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen beitragen,
und Sie erhalten eine monatliche Vergütung von 963€.
Interessiert?
Bitte bewerben Sie sich bis zum 30.5.2025 für ein Praktikum ab dem 1. August 2025 (von mindestens zwei Monaten).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an das DGB-Landesbüro Mainz in der Kaiserstraße 26-30 in 55116 Mainz: Bewerbungen.rps@dgb.de.
Die Bewerbung sollte enthalten:
- ein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben;
- Lebenslauf;
- Ihr BA-Zeugnis sowie gegebenenfalls Arbeits- und Praktikumszeugnisse.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte für die Masterstudiengänge: Dr. Annette Schmitt (schmitt@politik.uni-mainz.de)
Wozu ein Master in Politik- und Demokratieforschung?
- Weil im Bachelor Ihr Interesse an politikwissenschaftlichen Fragestellungen geweckt wurde und Sie gerne das, was Sie gelernt haben, erweitern und vertiefen möchten.
- Weil Sie der Ansicht sind, dass die Auseinandersetzung mit den Bedingungen und Folgen von Demokratie zu den wichtigsten Anliegen unserer Zeit gehört.
- Weil Demokratieforschung die Königsdisziplin der Politikwissenschaft ist.
- Weil Sie Ihre Aussichten auf eine interessante und gut bezahlte Tätigkeit nach dem Studium verbessern möchten.
Weil Sie….
Vom Bachelor zum Master
Es ist möglich, sofern Sie an der Johannes Gutenberg-Universität oder an einer anderen deutschen Hochschule einen Bachelor-Abschluss erwerben, ein Semester lang sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studiengang eingeschrieben zu sein. Diese Regelung soll es Ihnen ermöglichen, mit dem Master-Studium zu beginnen, obwohl noch nicht alle Leistungen, die Sie im Rahmen des Bachelor-Studiengangs erbracht haben, gutgeschrieben sind und folglich das Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt. Nicht vorgesehen ist, dass Sie während des ersten Semesters im Master-Studiengang substantielle Leistungen im Bachelor erbringen. Das Master-Studium ist ein Vollzeitstudium. Sie haben also genug damit zu tun, alle Master-Anforderungen zu erfüllen, und keine Zeit, noch flugs eine Bachelor-Arbeit zu schreiben.
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Ende des 1. Fachsemesters im Master-Studiengang Ihr Bachelor-Zeugnis unaufgefordert dem Studierendensekretariat vorlegen müssen; ansonsten erlischt Ihre Zulassung zum Master-Studiengang.
Für Bewerber aus dem Ausland gilt: Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Bachelor-Zeugnis (oder der Nachweis eines äquivalenten ersten Hochschulabschlusses) vorliegen.
Diejenigen, die 6, aber weniger als 10 Leistungspunkte in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung nachweisen können, müssen innerhalb der ersten beiden Fachsemester an der Kleingruppe „Statistik II“ aktiv teilnehmen und haben die Option, die Vorlesung „Statistik II“ zu hören. Kleingruppe und Vorlesung werden in jedem Wintersemester angeboten, so dass bei einer Regelzulassung zum Winter-semester bereits nach dem ersten Semester die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Durch die aktive Teilnahme an der intensiv betreuten Kleingruppe, in der bestehende Lücken erkannt und ausgeräumt werden, wird gewährleistet, dass Sie den methodischen Anforderungen im weiteren Studienverlauf gut gewachsen sind. Und der Aufwand lohnt sich in jedem Fall: siehe Mainzer Methodenzertifikat!
Im Master
Welche Veranstaltungen Sie unter welchen Bedingungen zusätzlich besuchen können, sehen Sie in Jogustine unter „Zusätzliche Lehrveranstaltungen im M.A. ‚Politik- und Demokratieforschung'“.
Das liegt wahrscheinlich daran, dass Sie bei der Anmeldung den Modulkontext nicht beachtet haben: Nehmen wir an, ein Modul besteht aus einer Vorlesung und zwei Seminaren: sie bilden die drei Bausteine dieses Moduls (Vorlesung, Seminar 1 und Seminar 2). Sie können sich zwar pro Baustein für mehr als eine Veranstaltung anmelden, werden aber immer nur für EINE Veranstaltung PRO Baustein zugelassen! Das heißt: wenn Sie bei der Anmeldung für Seminar-Baustein 1 in Modul x mehrere Seminare angeben, werden Sie nur zu einem dieser Seminare zugelassen, ungeachtet dessen, dass in den anderen Seminaren noch Plätze frei sind.
Es ist möglich, über die verpflichtend zu besuchenden Lehrveranstaltungen an weiteren Seminare innerhalb eines Moduls teilzunehmen, vorausgesetzt, das Modul ist noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Erfolgreich abgeschlossen ist ein Modul dann, wenn alle Studienleistungen (Besuch der Lehrveranstaltungen, Studienleistungen in den Lehrveranstaltungen) erbracht sowie die Modulprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Die „Übung“ heißt inzwischen „Kleingruppe“ und ist auch genau dort im kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu finden.
Sie müssen dann ein ärztliches Attest im Studienbüro (Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dagmar McCaslin) vorlegen, um eine Fristverlängerung zu erwirken. Das Formular zum Download finden Sie im Download Center.
Das Kolloquium ist verpflichtender Bestandteil des Abschlussmoduls.
- Hier haben Sie die Gelegenheit, Ihre M.A.-Arbeit, d. h. z. B. Ihre Fragestellung und Gliederung, Methode und theoretische Fundierung vorstellen.
- Sie können aber auch durchaus mehr als ein Kolloquium besuchen, um etwa Fragen und Probleme zu diskutieren, die beim Schreiben aufgetreten sind. Erforderlich ist lediglich, dass Sie sich für alle weiteren Kolloquien als „Zusatzleistung“ anmelden.