Für alle Modulprüfungen (auch für alle Wiederholungsprüfungen!) ist eine Anmeldung über JOGU-StINe während der Anmeldephase zwingend erforderlich. Nur dann kann die Modulprüfung in dem Semester, in dem man sich angemeldet hat, absolviert werden.

Die Anmeldefristen können Sie unter Fristen und Termine einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen in anderen Fächern von diesem Termin abweichen können. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte jeweils beim Prüfungsamt Ihres anderen Faches; die Ausnahmen von den zentralen Anmeldefristen für die Modulprüfungen erfahren Sie unter der zentralen JOGU-StINe-Seite.

Alle Fristen und Termine kommunizieren wir auf einer eigenen Seite, die Sie auch stets im Footer der Institutsseite finden können.

Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilen: die eine Teilprüfung bezieht sich auf die „Einführung in die Politikwissenschaft“ (Gewichtung: ein Drittel), und kann direkt nach der Vorlesung im ersten Semester absolviert werden; die andere Teilprüfung bezieht sich auf „Methoden der empirischen Politikforschung/Statistik“ (Gewichtung: zwei Drittel) und wird in der Regel nach dem zweiten Semester absolviert.  Beide Teilprüfungen müssen bestanden sein.

In zwei der fünf Basismodule schreiben Sie als Modulprüfung jeweils eine Hausarbeit, in den anderen drei Basismodulen jeweils eine Klausur. In welchen Basismodulen Sie eine Hausarbeit und in welchen Sie eine Klausur schreiben, können Sie frei wählen; die verbindliche Vorgabe ist lediglich, dass von den insgesamt fünf Basismodulprüfungen zwei als Hausarbeit und drei als Klausur zu absolvieren sind. Damit Ihre Anmeldung eindeutig dem Prüfungstyp Klausur oder Hausarbeit zugeordnet werden kann, gelten folgende Anmelderegeln:

Prüfungsoption Klausur

Sollten Sie sich für eine Klausur als Modulprüfung entscheiden, ist die Anmeldung zur Modulprüfung über JOGU-StINe ausreichend.

Die Prüfungsform „Klausur“ wird in den Basismodulen in der Regel in jedem Semester angeboten und ist nach dem Besuch der beiden Vorlesungen (Einführung und thematische Vorlesung) zu absolvieren.

Inhalt
Die Klausuren zu den Basismodulen beziehen sich jeweils auf den Stoff der beiden Vorlesungen des Moduls (Einführungsvorlesung und thematische Vorlesung). Die Einführungsvorlesungen sind weitgehend standardisiert, wiederholen sich also inhaltlich im Wesentlichen. Die Inhalte der thematischen Vorlesungen variieren stärker. Um hier den Studierenden mehr Flexibilität einzuräumen, basiert die Klausur in den Basismodulen in der Regel auf a) der Einführungsvorlesung, b) der aktuellen thematischen Vorlesung und c) der thematischen Vorlesung aus dem Jahr zuvor, wobei in der Klausur zwischen b) und c) gewählt werden muss. Damit haben Studierende die Möglichkeit, sich in der Klausur auch auf die zeitlich weiter zurückliegende thematische Vorlesung zu beziehen. In Zweifelsfällen halten Sie bitte immer direkt Rücksprache mit dem jeweiligen Modulbeauftragten, auf welchen Vorlesungen die Modulklausur basiert.

Prüfungsoption Hausarbeit

Sollten Sie sich für eine Hausarbeit als Modulprüfung entscheiden, melden Sie sich zur Modulprüfung über JOGU-StINe an. Zusätzlich nehmen Sie zur Themenabsprache Kontakt mit der Dozentin bzw. dem Dozenten auf, die/der das (Basis)Seminar geleitet hat, in dem Sie eine Hausarbeit schreiben möchten.

Studierende, die ein Basismodul mit Hausarbeit abschließen möchten, melden sich in der Regel in dem Semester zur Modulprüfung an, in dem sie das zum Modul gehörende Seminar besuchen, auch wenn dies nicht das letzte Semester des Moduls ist und der Besuch der zum Modul gehörenden thematischen Vorlesung noch aussteht (= vorgezogene Modulprüfung). Zu allen Basismodulen werden in jedem Semester entsprechende Seminare angeboten. Das bedeutet, dass in jedem Semester auch eine entsprechende Modulprüfung mit der Prüfungsform „Hausarbeit“ angeboten wird.

Betreuung/Bewertung der Hausarbeit
Das Seminar des entsprechenden Moduls sollte ordnungsgemäß abgeschlossen sein, bevor Sie die Modulprüfung durch eine Hausarbeit ablegen. Sie können sich auch zur Modulprüfung anmelden, wenn das Seminar noch nicht erfolgreich absolviert wurde; dies ist aber nicht zu empfehlen. Die Hausarbeit wird in der Regel von den Dozierenden betreut und bewertet, an deren Seminar die Studierenden teilgenommen haben. Vorbehaltlich des Einverständnisses aller Beteiligten kann in Ausnahmefällen auch eine Betreuung und Bewertung durch einen anderen Lehrenden des Moduls erfolgen. Zum Ende des Semesters, in dem Studierende ein Seminar besucht haben, haben diese ein Anrecht darauf, dass die jeweiligen Seminarleiter eine Hausarbeit als Modulprüfung betreuen und bewerten. (Laut BA-Prüfungsordnung soll das Bewertungsverfahren vier Wochen nicht überschreiten.) Studierende, die ein Basismodul in einem späteren als dem Semester, in dem sie das entsprechende Seminar absolviert haben, per Hausarbeit abschließen möchten, haben kein Anrecht mehr darauf, von der selben Person geprüft zu werden, die auch das Seminar geleitet hat. Sollte eine Betreuung der Arbeit durch die Seminarleitung nicht mehr möglich sein, entscheidet der/die Modulbeauftragte darüber, wer ersatzweise die Betreuung der Arbeit übernimmt.

Die verbindliche Entscheidung für die Prüfungsform Hausarbeit bzw. Klausur zu einem bestimmten Modul treffen Studierende durch erstmalige Anmeldung zur Hausarbeit oder Klausur. Ein Wechsel der Prüfungsform nach Nichtbestehen einer Prüfung ist unzulässig. Wiederholungsprüfungen sind in der vorher gewählten Form (Hausarbeit bzw. Klausur) zu absolvieren.

Denken Sie unbedingt daran, dass Sie sich auf alle Fälle immer über JOGU-StINe für die Modulprüfung anmelden, egal ob Sie eine Klausur oder eine Hausarbeit schreiben, egal ob es sich um eine Erst- oder eine Wiederholungsprüfung handelt.

Die Modulprüfung im Aufbaumodul I besteht aus einer Klausur, die auf den beiden Vorlesungen „Methoden der empirischen Politikforschung II“ und „Statistik II“ mit der begleitenden Kleingruppe/Übung „Berufsfeldqualifikation I: Statistik II“ basiert. Das Seminar „Fachspezifische Anwendung von Forschungsmethoden“ ist nicht Gegenstand der Klausur. Die Modulklausur wird in jedem Semester angeboten. Sie sollten an der Klausur erst teilnehmen, wenn Sie die beiden Vorlesungen „Methoden der empirischen Politikforschung II“ und „Statistik II“ mit der begleitenden Kleingruppe/Übung „Berufsfeldqualifikation I: Statistik II“ absolviert haben.

Die Aufbaumodule II und III bestehen aus jeweils einer Vorlesung und zwei Seminaren. Die Lehrveranstaltungen sind aus mindestens zwei der folgenden Schwerpunktbereiche zu wählen: „Politisches  System der BRD“, „Analyse und Vergleich politischer Systeme“, „Internationale Beziehungen“, „Politische Theorie“ und „Wirtschaft und Gesellschaft“. Die insgesamt vier Seminare aus den Aufbaumodulen II  und III müssen mindestens zwei dieser Schwerpunktbereiche abdecken (z. B. Aufbaumodul II zwei Seminare zum Bereich „Wirtschaft und Gesellschaft“ und Aufbaumodul III zwei Seminare zum Bereich „Analyse und Vergleich politischer Systeme“; oder: Aufbaumodul II zwei Seminare zum Bereich „Politische Theorie“ und Aufbaumodul III ein Seminar zum Bereich „Analyse und Vergleich politischer Systeme“ und ein Seminar zum Bereich „Internationale Beziehungen“; oder: Aufbaumodul II ein Seminar zum Bereich „Politisches  System der BRD“ und ein Seminar zum Bereich „Politische Theorie“ und Aufbaumodul III ein Seminar zum Bereich „Analyse und Vergleich politischer Systeme“ und ein Seminar zum Bereich „Internationale Beziehungen“).

Die Modulprüfung in den beiden Aufbaumodulen II und III wird jeweils in Form einer Hausarbeit absolviert (also pro Aufbaumodul eine Hausarbeit). In welchem der beiden Seminare eines Moduls Sie die Hausarbeit schreiben, steht Ihnen frei. Beachten müssen Sie allerdings, dass Sie mit den beiden Hausarbeiten als Modulprüfungen in den Aufbaumodulen II und III zwei verschiedene Schwerpunktbereiche abdecken müssen. Nicht zulässig ist es, beide Modulprüfungen (Hausarbeiten) in einem inhaltlichen Bereich zu absolvieren (z. B. Aufbaumodul II Modulprüfung aus dem Bereich „Politisches  System der BRD“ und Aufbaumodul III Modulprüfung ebenfalls aus dem Bereich „Politisches  System der BRD“).

Die Hausarbeit schreiben Sie in der Regel in dem Semester, in dem Sie auch das von Ihnen für die Hausarbeit ausgewählte Seminar besuchen; das Seminar sollte ordnungsgemäß abgeschlossen sein, um die Modulprüfung durch eine Hausarbeit abzulegen. Um Ihren Studienverlauf flexibler gestalten zu können, haben Sie ähnlich wie in den Basismodulen die Möglichkeit, die Hausarbeit „vorzuziehen“, also auch schon im ersten Modulsemester  zu schreiben. D. h. Sie können z.B. im Sommersemester ein Seminar besuchen und sich während der Modulprüfungsanmeldephase über JOGU-StINe für die entsprechende Modulprüfung anmelden, auch wenn Sie erst im darauffolgenden Wintersemester die Vorlesung und das zweite im Modul vorgesehene Seminar besuchen.

Themenvergabe: Das Hausarbeitsthema wird mit der Lehrperson des Seminars vereinbart, in dessen Rahmen die Modulprüfung absolviert werden soll; dies kann auch vor der offiziellen Anmeldung zur Modulprüfung über JOGU-StINe geschehen.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Hausarbeit weiterhin auf dem elektronischen Weg oder per Postzustellung erfolgen sollte. Eine persönliche Abgabe wird NICHT präferiert! Falls Sie dennoch unbedingt persönlich abgeben möchten, nutzen Sie bitte den Briefkasten beim Hausmeister oder beim Studienbüro.
Bei E-Mails zählt das Eingangsdatum (schicken Sie die Mail daher rechtzeitig und nicht zu knapp ab!), bei Postversand der Poststempel.

Bitte in der Betreffzeile folgende 3 Angaben machen:

  • Name der/des Studierenden
  • – kompletter Name des Moduls (nicht die Lehrveranstaltung!)
  • – Name der/des Dozierenden

Bei Abgabe mehrerer Hausarbeiten: diese bitte getrennt in je einer E-Mail verschicken – Danke!

Bitte setzen Sie die Dozierenden NICHT in Cc. Die E-Mail muss zunächst vom Studienbüro bearbeitet werden und wird dann von dort direkt an die Dozierenden weitergeleitet.

TerminAbgabeOrtAnmerkung
SoSe20.09.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.9. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.9.
WiSe20.03.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.3. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.3.
Abgabetermine für Hausarbeiten

Bitte beachten Sie die Handreichung für die formale Gestaltung von Hausarbeiten und nutzen Sie die Vorlagen für das Deckblatt sowie für die Selbständigkeitserklärung. All diese Dokumente finden Sie im Download Center.

Falls Sie eine Fristverlängerung haben, schicken Sie diese bitte in der Abgabemail mit.

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester absolviert werden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nichtbestehen, wird ein Fehlversuch verbucht. Bitte unbedingt beachten: Zu der ersten und ggf. auch zweiten Wiederholungsprüfung müssen Sie sich in JOGU-StINe erneut selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden.

Ausnahme Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren: Bei nicht-bestandenen Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren, also Multiple-Choice bzw. Single-Choice, findet nach dreimaligem Nicht-Bestehen eine mündliche Ergänzungsprüfung statt, die nur mit “ausreichend” oder “nicht ausreichend” bewertet werden kann; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat an der Klausur im Antwort-Wahl-Verfahren nicht teilgenommen hat oder wenn die Bewertung der Klausur mit “nicht ausreichend” auf einem Täuschungsversuch beruht. Die mündliche Ergänzungsprüfung bei Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren sollte bis Ende des laufenden Semesters, muss aber spätestens bis Ende des Folgesemesters abgelegt sein; die Anmeldung hierzu erfolgt anders als bei allen anderen Wiederholungsprüfungen direkt im Prüfungsamt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei einer Klausur um eine Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausur im Sinne der Prüfungsordnung handelt, kontaktieren Sie am besten direkt den zuständigen Dozenten.

Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, sollten Sie die Studienfachberatung aufsuchen. Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, empfehlen wir nachdrücklich, die Studienfachberatung aufzusuchen, denn dann haben Sie nur noch einen Versuch. Sollten Sie bei der zweiten (bzw. im Falle von Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren dritten) Wiederholungsprüfung erneut scheitern oder sich nicht fristgerecht zur Prüfung anmelden, haben Sie endgültig nicht bestanden und können ihr politikwissenschaftliches Studium in der Regel weder hier in Mainz noch an einer anderen Universität in Deutschland fortführen. Lediglich wenn die Leistung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, im politikwissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität nicht verlangt wird, besteht unter Umständen die Chance, dort weiter zu studieren. Dies müssten Sie dann direkt mit der dortigen Studienfachberatung klären. Es gibt noch ein Sonderfall: Sollten Sie im Kernfach Politikwissenschaft die Modulprüfung in einem Aufbaumodul endgültig nicht bestanden, aber die Modulprüfungen im Einführungsmodul und in den Basismodulen erfolgreich absolviert haben, ist hier in Mainz ein Wechsel vom Kernfach Politikwissenschaft ins Beifach Politikwissenschaft möglich.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Prüfungsverfahren auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereich 02 – Sozialwissenschaften, Medien und SportDort erhalten Sie z.B. Informationen zu den Anforderungen an Atteste und über einzuhaltende Fristen für Durchfaller. Wenn Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben oder von einer Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 wenden.

Bitte beachten Sie: Atteste für den Krankheitsnachweis sind einzureichen

  • bei Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen beim Prüfungsamt
  • bei Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten beim Studienbüro (Ansprechpartnerin: Dagmar McCaslin). Das entsprechende Formular finden Sie im Download Center.

Für alle Modulprüfungen (auch für alle Wiederholungsprüfungen!) ist eine Anmeldung über JOGU-StINe während der Anmeldephase zwingend erforderlich. Nur dann kann die Modulprüfung in dem Semester, in dem man sich angemeldet hat, absolviert werden.

Die Anmeldefristen können Sie unter Fristen und Termine einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen in anderen Fächern von diesem Termin abweichen können. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte jeweils beim Prüfungsamt Ihres anderen Faches; die Ausnahmen von den zentralen Anmeldefristen für die Modulprüfungen erfahren Sie unter der zentralen JOGU-StINe-Seite.

Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilen: die eine Teilprüfung bezieht sich auf die „Einführung in die Politikwissenschaft“ (Gewichtung: ein Drittel), und kann direkt nach der Vorlesung im ersten Semester absolviert werden; die andere Teilprüfung bezieht sich auf „Methoden der empirischen Politikforschung/Statistik“ (Gewichtung: zwei Drittel) und wird in der Regel nach dem zweiten Semester absolviert.  Beide Teilprüfungen müssen bestanden sein.

In zwei der vier zu wählenden Basismodule schreiben Sie als Modulprüfung jeweils eine Hausarbeit, in den anderen beiden Basismodulen jeweils eine Klausur. In welchen Basismodulen Sie eine Hausarbeit und in welchen Sie eine Klausur schreiben, können Sie frei wählen; die verbindliche Vorgabe ist lediglich, dass von den insgesamt vier Basismodulprüfungen zwei als Hausarbeit und zwei als Klausur zu absolvieren sind. Damit Ihre Anmeldung eindeutig dem Prüfungstyp Klausur oder Hausarbeit zugeordnet werden kann, gelten folgende Anmelderegeln:

Prüfungsoption Klausur

Sollten Sie sich für eine Klausur als Modulprüfung entscheiden, ist die Anmeldung zur Modulprüfung über JOGU-StINe ausreichend.

Die Prüfungsform „Klausur“ wird in den Basismodulen in der Regel in jedem Semester angeboten und ist nach dem Besuch der beiden Vorlesungen (Einführung und thematische Vorlesung) zu absolvieren.

Inhalt
Die Klausuren zu den Basismodulen beziehen sich jeweils auf den Stoff der beiden Vorlesungen des Moduls (Einführungsvorlesung und thematische Vorlesung). Die Einführungsvorlesungen sind weitgehend standardisiert, wiederholen sich also inhaltlich im Wesentlichen. Die Inhalte der thematischen Vorlesungen variieren stärker. Um hier den Studierenden mehr Flexibilität einzuräumen, basiert die Klausur in den Basismodulen in der Regel auf a) der Einführungsvorlesung, b) der aktuellen thematischen Vorlesung und c) der thematischen Vorlesung aus dem Jahr zuvor, wobei in der Klausur zwischen b) und c) gewählt werden muss. Damit haben Studierende die Möglichkeit, sich in der Klausur auch auf die zeitlich weiter zurückliegende thematische Vorlesung zu beziehen. In Zweifelsfällen halten Sie bitte immer direkt Rücksprache mit dem jeweiligen Modulbeauftragten, auf welchen Vorlesungen die Modulklausur basiert.

Prüfungsoption Hausarbeit

Sollten Sie sich für eine Hausarbeit als Modulprüfung entscheiden, melden Sie sich zur Modulprüfung über JOGU-StINe an. Zusätzlich nehmen Sie zur Themenabsprache Kontakt mit der Dozentin bzw. dem Dozenten auf, die/der das (Basis)Seminar geleitet hat, in dem Sie eine Hausarbeit schreiben möchten.

Studierende, die ein Basismodul mit Hausarbeit abschließen möchten, melden sich in der Regel in dem Semester zur Modulprüfung an, in dem sie das zum Modul gehörende Seminar besuchen, auch wenn dies nicht das letzte Semester des Moduls ist und der Besuch der zum Modul gehörenden thematischen Vorlesung noch aussteht (= vorgezogene Modulprüfung). Zu allen Basismodulen werden in jedem Semester entsprechende Seminare angeboten. Das bedeutet, dass in jedem Semester auch eine entsprechende Modulprüfung mit der Prüfungsform „Hausarbeit“ angeboten wird.

Betreuung/Bewertung der Hausarbeit
Das Seminar des entsprechenden Moduls sollte ordnungsgemäß abgeschlossen sein, bevor Sie die Modulprüfung durch eine Hausarbeit ablegen. Sie können sich auch zur Modulprüfung anmelden, wenn das Seminar noch nicht erfolgreich absolviert wurde; dies ist aber nicht zu empfehlen. Die Hausarbeit wird in der Regel von den Dozierenden betreut und bewertet, an deren Seminar die Studierenden teilgenommen haben. Vorbehaltlich des Einverständnisses aller Beteiligten kann in Ausnahmefällen auch eine Betreuung und Bewertung durch einen anderen Lehrenden des Moduls erfolgen. Zum Ende des Semesters, in dem Studierende ein Seminar besucht haben, haben diese ein Anrecht darauf, dass die jeweiligen Seminarleiter eine Hausarbeit als Modulprüfung betreuen und bewerten. (Laut BA-Prüfungsordnung soll das Bewertungsverfahren vier Wochen nicht überschreiten.) Studierende, die ein Basismodul in einem späteren als dem Semester, in dem sie das entsprechende Seminar absolviert haben, per Hausarbeit abschließen möchten, haben kein Anrecht mehr darauf, von der selben Person geprüft zu werden, die auch das Seminar geleitet hat. Sollte eine Betreuung der Arbeit durch die Seminarleitung nicht mehr möglich sein, entscheidet der/die Modulbeauftragte darüber, wer ersatzweise die Betreuung der Arbeit übernimmt.

Die verbindliche Entscheidung für die Prüfungsform Hausarbeit bzw. Klausur zu einem bestimmten Modul treffen Studierende durch erstmalige Anmeldung zur Hausarbeit oder Klausur. Ein Wechsel der Prüfungsform nach Nichtbestehen einer Prüfung ist unzulässig. Wiederholungsprüfungen sind in der vorher gewählten Form (Hausarbeit bzw. Klausur) zu absolvieren.

Denken Sie unbedingt daran, dass Sie sich auf alle Fälle immer über JOGU-StINe für die Modulprüfung anmelden, egal ob Sie eine Klausur oder eine Hausarbeit schreiben, egal ob es sich um eine Erst- oder eine Wiederholungsprüfung handelt.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Hausarbeit weiterhin auf dem elektronischen Weg oder per Postzustellung erfolgen sollte. Eine persönliche Abgabe wird NICHT präferiert! Falls Sie dennoch unbedingt persönlich abgeben möchten, nutzen Sie bitte den Briefkasten beim Hausmeister oder beim Studienbüro.
 Bei E-Mails zählt das Eingangsdatum (schicken Sie die Mail daher rechtzeitig und nicht zu knapp ab!), bei Postversand der Poststempel.

Bitte in der Betreffzeile folgende 3 Angaben machen:

  • Name der/des Studierenden
  • – kompletter Name des Moduls (nicht die Lehrveranstaltung!)
  • – Name der/des Dozierenden

Bei Abgabe mehrerer Hausarbeiten: diese bitte getrennt in je einer E-Mail verschicken – Danke!

Bitte setzen Sie die Dozierenden NICHT in Cc. Die E-Mail muss zunächst vom Studienbüro bearbeitet werden und wird dann von dort direkt an die Dozierenden weitergeleitet.

TerminAbgabeOrtAnmerkung
SoSe20.09.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.9. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.9.
WiSe20.03.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.3. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.3.
Abgabetermine für Hausarbeiten

Bitte beachten Sie die Handreichung für die formale Gestaltung von Hausarbeiten und nutzen Sie die Vorlagen für das Deckblatt sowie für die Selbständigkeitserklärung. All diese Dokumente finden Sie im Download Center.

Falls Sie eine Fristverlängerung haben, schicken Sie diese bitte in der Abgabemail mit.

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester absolviert werden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nichtbestehen, wird ein Fehlversuch verbucht. Bitte unbedingt beachten: Zu der ersten und ggf. auch zweiten Wiederholungsprüfung müssen Sie sich in JOGU-StINe erneut selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden.

Ausnahme Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren: Bei nicht-bestandenen Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren, also Multiple-Choice bzw. Single-Choice, findet nach dreimaligem Nicht-Bestehen eine mündliche Ergänzungsprüfung statt, die nur mit “ausreichend” oder “nicht ausreichend” bewertet werden kann; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat an der Klausur im Antwort-Wahl-Verfahren nicht teilgenommen hat oder wenn die Bewertung der Klausur mit “nicht ausreichend” auf einem Täuschungsversuch beruht. Die mündliche Ergänzungsprüfung bei Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren sollte bis Ende des laufenden Semesters, muss aber spätestens bis Ende des Folgesemesters abgelegt sein; die Anmeldung hierzu erfolgt anders als bei allen anderen Wiederholungsprüfungen direkt im Prüfungsamt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei einer Klausur um eine Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausur im Sinne der Prüfungsordnung handelt, kontaktieren Sie am besten direkt den zuständigen Dozenten.

Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, sollten Sie die Studienfachberatung aufsuchen. Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, empfehlen wir nachdrücklich, die Studienfachberatung aufzusuchen, denn dann haben Sie nur noch einen Versuch. Sollten Sie bei der zweiten (bzw. im Falle von Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren dritten) Wiederholungsprüfung erneut scheitern oder sich nicht fristgerecht zur Prüfung anmelden, haben Sie endgültig nicht bestanden und können ihr politikwissenschaftliches Studium in der Regel weder hier in Mainz noch an einer anderen Universität in Deutschland fortführen. Lediglich wenn die Leistung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, im politikwissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität nicht verlangt wird, besteht unter Umständen die Chance, dort weiter zu studieren. Dies müssten Sie dann direkt mit der dortigen Studienfachberatung klären. Es gibt noch ein Sonderfall: Sollten Sie im Kernfach Politikwissenschaft die Modulprüfung in einem Aufbaumodul endgültig nicht bestanden, aber die Modulprüfungen im Einführungsmodul und in den Basismodulen erfolgreich absolviert haben, ist hier in Mainz ein Wechsel vom Kernfach Politikwissenschaft ins Beifach Politikwissenschaft möglich.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Prüfungsverfahren auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereich 02 – Sozialwissenschaften, Medien und SportDort erhalten Sie z.B. Informationen zu den Anforderungen an Atteste und über einzuhaltende Fristen für Durchfaller. Wenn Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben oder von einer Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 wenden.

Bitte beachten Sie: Atteste für den Krankheitsnachweis sind einzureichen

  • bei Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen beim Prüfungsamt
  • bei Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten beim Studienbüro (Ansprechpartnerin: Dagmar McCaslin). Das entsprechende Formular finden Sie im Download Center.

Für alle Modulprüfungen (auch für alle Wiederholungsprüfungen!) ist eine Anmeldung über JOGU-StINe während der Anmeldephase zwingend erforderlich. Nur dann kann die Modulprüfung in dem Semester, in dem man sich angemeldet hat, absolviert werden.

Die Anmeldefristen können Sie unter Fristen und Termine einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen in anderen Fächern von diesem Termin abweichen können. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte jeweils beim Prüfungsamt Ihres anderen Faches; die Ausnahmen von den zentralen Anmeldefristen für die Modulprüfungen erfahren Sie unter der zentralen JOGU-StINe-Seite.

Alle Fristen und Termine kommunizieren wir auf einer eigenen Seite, die Sie auch stets im Footer der Institutsseite finden können.

Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilen: die eine Teilprüfung bezieht sich auf die „Einführung in die Politikwissenschaft“ (Gewichtung: ein Drittel), und kann direkt nach der Vorlesung im ersten Semester absolviert werden; die andere Teilprüfung bezieht sich auf „Methoden der empirischen Politikforschung/Statistik“ (Gewichtung: zwei Drittel) und wird in der Regel nach dem zweiten Semester absolviert.  Beide Teilprüfungen müssen bestanden sein.

In zwei der fünf Basismodule schreiben Sie als Modulprüfung jeweils eine Hausarbeit, in den anderen drei Basismodulen jeweils eine Klausur. In welchen Basismodulen Sie eine Hausarbeit und in welchen Sie eine Klausur schreiben, können Sie frei wählen; die verbindliche Vorgabe ist lediglich, dass von den insgesamt fünf Basismodulprüfungen zwei als Hausarbeit und drei als Klausur zu absolvieren sind. Damit Ihre Anmeldung eindeutig dem Prüfungstyp Klausur oder Hausarbeit zugeordnet werden kann, gelten folgende Anmelderegeln:

Prüfungsoption Klausur

Sollten Sie sich für eine Klausur als Modulprüfung entscheiden, ist die Anmeldung zur Modulprüfung über JOGU-StINe ausreichend.

Die Prüfungsform „Klausur“ wird in den Basismodulen in der Regel in jedem Semester angeboten und ist nach dem Besuch der beiden Vorlesungen (Einführung und thematische Vorlesung) zu absolvieren.

Inhalt
Die Klausuren zu den Basismodulen beziehen sich jeweils auf den Stoff der beiden Vorlesungen des Moduls (Einführungsvorlesung und thematische Vorlesung). Die Einführungsvorlesungen sind weitgehend standardisiert, wiederholen sich also inhaltlich im Wesentlichen. Die Inhalte der thematischen Vorlesungen variieren stärker. Um hier den Studierenden mehr Flexibilität einzuräumen, basiert die Klausur in den Basismodulen in der Regel auf a) der Einführungsvorlesung, b) der aktuellen thematischen Vorlesung und c) der thematischen Vorlesung aus dem Jahr zuvor, wobei in der Klausur zwischen b) und c) gewählt werden muss. Damit haben Studierende die Möglichkeit, sich in der Klausur auch auf die zeitlich weiter zurückliegende thematische Vorlesung zu beziehen. In Zweifelsfällen halten Sie bitte immer direkt Rücksprache mit dem jeweiligen Modulbeauftragten, auf welchen Vorlesungen die Modulklausur basiert.

Prüfungsoption Hausarbeit

Sollten Sie sich für eine Hausarbeit als Modulprüfung entscheiden, melden Sie sich zur Modulprüfung über JOGU-StINe an. Zusätzlich nehmen Sie zur Themenabsprache Kontakt mit der Dozentin bzw. dem Dozenten auf, die/der das (Basis)Seminar geleitet hat, in dem Sie eine Hausarbeit schreiben möchten.

Studierende, die ein Basismodul mit Hausarbeit abschließen möchten, melden sich in der Regel in dem Semester zur Modulprüfung an, in dem sie das zum Modul gehörende Seminar besuchen, auch wenn dies nicht das letzte Semester des Moduls ist und der Besuch der zum Modul gehörenden thematischen Vorlesung noch aussteht (= vorgezogene Modulprüfung). Zu allen Basismodulen werden in jedem Semester entsprechende Seminare angeboten. Das bedeutet, dass in jedem Semester auch eine entsprechende Modulprüfung mit der Prüfungsform „Hausarbeit“ angeboten wird.

Betreuung/Bewertung der Hausarbeit
Das Seminar des entsprechenden Moduls sollte ordnungsgemäß abgeschlossen sein, bevor Sie die Modulprüfung durch eine Hausarbeit ablegen. Sie können sich auch zur Modulprüfung anmelden, wenn das Seminar noch nicht erfolgreich absolviert wurde; dies ist aber nicht zu empfehlen. Die Hausarbeit wird in der Regel von den Dozierenden betreut und bewertet, an deren Seminar die Studierenden teilgenommen haben. Vorbehaltlich des Einverständnisses aller Beteiligten kann in Ausnahmefällen auch eine Betreuung und Bewertung durch einen anderen Lehrenden des Moduls erfolgen. Zum Ende des Semesters, in dem Studierende ein Seminar besucht haben, haben diese ein Anrecht darauf, dass die jeweiligen Seminarleiter eine Hausarbeit als Modulprüfung betreuen und bewerten. (Laut BA-Prüfungsordnung soll das Bewertungsverfahren vier Wochen nicht überschreiten.) Studierende, die ein Basismodul in einem späteren als dem Semester, in dem sie das entsprechende Seminar absolviert haben, per Hausarbeit abschließen möchten, haben kein Anrecht mehr darauf, von der selben Person geprüft zu werden, die auch das Seminar geleitet hat. Sollte eine Betreuung der Arbeit durch die Seminarleitung nicht mehr möglich sein, entscheidet der/die Modulbeauftragte darüber, wer ersatzweise die Betreuung der Arbeit übernimmt.

Die verbindliche Entscheidung für die Prüfungsform Hausarbeit bzw. Klausur zu einem bestimmten Modul treffen Studierende durch erstmalige Anmeldung zur Hausarbeit oder Klausur. Ein Wechsel der Prüfungsform nach Nichtbestehen einer Prüfung ist unzulässig. Wiederholungsprüfungen sind in der vorher gewählten Form (Hausarbeit bzw. Klausur) zu absolvieren.

Denken Sie unbedingt daran, dass Sie sich auf alle Fälle immer über JOGU-StINe für die Modulprüfung anmelden, egal ob Sie eine Klausur oder eine Hausarbeit schreiben, egal ob es sich um eine Erst- oder eine Wiederholungsprüfung handelt.

Die Modulprüfung basiert auf der Fachdidaktik-Vorlesung und dem Seminar Fachdidaktik II. Ähnlich wie die Einführungsvorlesungen zu den inhaltlichen Bereichen ist die Fachdidaktik-Vorlesung weitgehend standardisiert, wiederholt sich also inhaltlich im Wesentlichen. Die Studierenden haben die Möglichkeit zwischen einer Klausur und einer mündlichen Prüfung als Modulprüfung zu wählen. Die Prüfungsoptionen Klausur und mündliche Prüfung werden jedes Semester angeboten. Bei Nicht-Bestehen der Prüfung muss die erste Wiederholungsprüfung im Folgesemester erfolgen, ggf. die zweite Wiederholungsprüfung im Folgesemester nach dem Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsklausur. Allgemein gilt: Zu einer Wiederholungsprüfung müssen Sie sich in JOGU-StINe  erneut selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nicht-Bestehen, wird ein Fehlversuch verbucht.  

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Hausarbeit weiterhin auf dem elektronischen Weg oder per Postzustellung erfolgen sollte. Eine persönliche Abgabe wird NICHT präferiert! Falls Sie dennoch unbedingt persönlich abgeben möchten, nutzen Sie bitte den Briefkasten beim Hausmeister oder beim Studienbüro.
 Bei E-Mails zählt das Eingangsdatum (schicken Sie die Mail daher rechtzeitig und nicht zu knapp ab!), bei Postversand der Poststempel.

Bitte in der Betreffzeile folgende 3 Angaben machen:

  • Name der/des Studierenden
  • – kompletter Name des Moduls (nicht die Lehrveranstaltung!)
  • – Name der/des Dozierenden

Bei Abgabe mehrerer Hausarbeiten: diese bitte getrennt in je einer E-Mail verschicken – Danke!

Bitte setzen Sie die Dozierenden NICHT in Cc. Die E-Mail muss zunächst vom Studienbüro bearbeitet werden und wird dann von dort direkt an die Dozierenden weitergeleitet.

TerminAbgabeOrtAnmerkung
SoSe20.09.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.9. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.9.
WiSe20.03.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.3. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.3.
Abgabetermine für Hausarbeiten

Bitte beachten Sie die Handreichung für die formale Gestaltung von Hausarbeiten und nutzen Sie die Vorlagen für das Deckblatt sowie für die Selbständigkeitserklärung. All diese Dokumente finden Sie im Download Center.

Falls Sie eine Fristverlängerung haben, schicken Sie diese bitte in der Abgabemail mit.

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester absolviert werden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nichtbestehen, wird ein Fehlversuch verbucht. Bitte unbedingt beachten: Zu der ersten und ggf. auch zweiten Wiederholungsprüfung müssen Sie sich in JOGU-StINe erneut selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden.

Ausnahme Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren: Bei nicht-bestandenen Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren, also Multiple-Choice bzw. Single-Choice, findet nach dreimaligem Nicht-Bestehen eine mündliche Ergänzungsprüfung statt, die nur mit “ausreichend” oder “nicht ausreichend” bewertet werden kann; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat an der Klausur im Antwort-Wahl-Verfahren nicht teilgenommen hat oder wenn die Bewertung der Klausur mit “nicht ausreichend” auf einem Täuschungsversuch beruht. Die mündliche Ergänzungsprüfung bei Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren sollte bis Ende des laufenden Semesters, muss aber spätestens bis Ende des Folgesemesters abgelegt sein; die Anmeldung hierzu erfolgt anders als bei allen anderen Wiederholungsprüfungen direkt im Prüfungsamt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei einer Klausur um eine Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausur im Sinne der Prüfungsordnung handelt, kontaktieren Sie am besten direkt den zuständigen Dozenten.

Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, sollten Sie die Studienfachberatung aufsuchen. Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, empfehlen wir nachdrücklich, die Studienfachberatung aufzusuchen, denn dann haben Sie nur noch einen Versuch. Sollten Sie bei der zweiten (bzw. im Falle von Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren dritten) Wiederholungsprüfung erneut scheitern oder sich nicht fristgerecht zur Prüfung anmelden, haben Sie endgültig nicht bestanden und können ihr politikwissenschaftliches Studium in der Regel weder hier in Mainz noch an einer anderen Universität in Deutschland fortführen. Lediglich wenn die Leistung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, im politikwissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität nicht verlangt wird, besteht unter Umständen die Chance, dort weiter zu studieren. Dies müssten Sie dann direkt mit der dortigen Studienfachberatung klären. Es gibt noch ein Sonderfall: Sollten Sie im Kernfach Politikwissenschaft die Modulprüfung in einem Aufbaumodul endgültig nicht bestanden, aber die Modulprüfungen im Einführungsmodul und in den Basismodulen erfolgreich absolviert haben, ist hier in Mainz ein Wechsel vom Kernfach Politikwissenschaft ins Beifach Politikwissenschaft möglich.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Prüfungsverfahren auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereich 02 – Sozialwissenschaften, Medien und SportDort erhalten Sie z.B. Informationen zu den Anforderungen an Atteste und über einzuhaltende Fristen für Durchfaller. Wenn Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben oder von einer Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 wenden.

Bitte beachten Sie: Atteste für den Krankheitsnachweis sind einzureichen

  • bei Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen beim Prüfungsamt
  • bei Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten beim Studienbüro (Ansprechpartnerin: Dagmar McCaslin). Das entsprechende Formular finden Sie im Download Center.

Für alle Modulprüfungen (auch für alle Wiederholungsprüfungen!) ist eine Anmeldung über JOGU-StINe während der Anmeldephase zwingend erforderlich. Nur dann kann die Modulprüfung in dem Semester, in dem man sich angemeldet hat, absolviert werden.

Die Anmeldefristen können Sie unter Fristen und Termine einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen in anderen Fächern von diesem Termin abweichen können. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte jeweils beim Prüfungsamt Ihres anderen Faches; die Ausnahmen von den zentralen Anmeldefristen für die Modulprüfungen erfahren Sie unter der zentralen JOGU-StINe-Seite.

Alle Fristen und Termine kommunizieren wir auf einer eigenen Seite, die Sie auch stets im Footer der Institutsseite finden können.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Hausarbeit weiterhin auf dem elektronischen Weg oder per Postzustellung erfolgen sollte. Eine persönliche Abgabe wird NICHT präferiert! Falls Sie dennoch unbedingt persönlich abgeben möchten, nutzen Sie bitte den Briefkasten beim Hausmeister oder beim Studienbüro.
 Bei E-Mails zählt das Eingangsdatum (schicken Sie die Mail daher rechtzeitig und nicht zu knapp ab!), bei Postversand der Poststempel.

Bitte in der Betreffzeile folgende 3 Angaben machen:

  • Name der/des Studierenden
  • – kompletter Name des Moduls (nicht die Lehrveranstaltung!)
  • – Name der/des Dozierenden

Bei Abgabe mehrerer Hausarbeiten: diese bitte getrennt in je einer E-Mail verschicken – Danke!

Bitte setzen Sie die Dozierenden NICHT in Cc. Die E-Mail muss zunächst vom Studienbüro bearbeitet werden und wird dann von dort direkt an die Dozierenden weitergeleitet.

TerminAbgabeOrtAnmerkung
SoSe20.09.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.9. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.9.
WiSe20.03.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.3. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.3.
Abgabetermine für Hausarbeiten

Bitte beachten Sie die Handreichung für die formale Gestaltung von Hausarbeiten und nutzen Sie die Vorlagen für das Deckblatt sowie für die Selbständigkeitserklärung. All diese Dokumente finden Sie im Download Center.

Falls Sie eine Fristverlängerung haben, schicken Sie diese bitte in der Abgabemail mit.

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester absolviert werden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nichtbestehen, wird ein Fehlversuch verbucht. Bitte unbedingt beachten: Zu der ersten und ggf. auch zweiten Wiederholungsprüfung müssen Sie sich in JOGU-StINe erneut selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden.

Ausnahme Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren: Bei nicht-bestandenen Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren, also Multiple-Choice bzw. Single-Choice, findet nach dreimaligem Nicht-Bestehen eine mündliche Ergänzungsprüfung statt, die nur mit “ausreichend” oder “nicht ausreichend” bewertet werden kann; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat an der Klausur im Antwort-Wahl-Verfahren nicht teilgenommen hat oder wenn die Bewertung der Klausur mit “nicht ausreichend” auf einem Täuschungsversuch beruht. Die mündliche Ergänzungsprüfung bei Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren sollte bis Ende des laufenden Semesters, muss aber spätestens bis Ende des Folgesemesters abgelegt sein; die Anmeldung hierzu erfolgt anders als bei allen anderen Wiederholungsprüfungen direkt im Prüfungsamt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei einer Klausur um eine Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausur im Sinne der Prüfungsordnung handelt, kontaktieren Sie am besten direkt den zuständigen Dozenten.

Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, sollten Sie die Studienfachberatung aufsuchen. Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, empfehlen wir nachdrücklich, die Studienfachberatung aufzusuchen, denn dann haben Sie nur noch einen Versuch. Sollten Sie bei der zweiten (bzw. im Falle von Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren dritten) Wiederholungsprüfung erneut scheitern oder sich nicht fristgerecht zur Prüfung anmelden, haben Sie endgültig nicht bestanden und können ihr politikwissenschaftliches Studium in der Regel weder hier in Mainz noch an einer anderen Universität in Deutschland fortführen. Lediglich wenn die Leistung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, im politikwissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität nicht verlangt wird, besteht unter Umständen die Chance, dort weiter zu studieren. Dies müssten Sie dann direkt mit der dortigen Studienfachberatung klären. Es gibt noch ein Sonderfall: Sollten Sie im Kernfach Politikwissenschaft die Modulprüfung in einem Aufbaumodul endgültig nicht bestanden, aber die Modulprüfungen im Einführungsmodul und in den Basismodulen erfolgreich absolviert haben, ist hier in Mainz ein Wechsel vom Kernfach Politikwissenschaft ins Beifach Politikwissenschaft möglich.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Prüfungsverfahren auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereich 02 – Sozialwissenschaften, Medien und SportDort erhalten Sie z.B. Informationen zu den Anforderungen an Atteste und über einzuhaltende Fristen für Durchfaller. Wenn Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben oder von einer Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 wenden.

Bitte beachten Sie: Atteste für den Krankheitsnachweis sind einzureichen

  • bei Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen beim Prüfungsamt
  • bei Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten beim Studienbüro (Ansprechpartnerin: Dagmar McCaslin). Das entsprechende Formular finden Sie im Download Center.

Für alle Modulprüfungen (auch für alle Wiederholungsprüfungen!) ist eine Anmeldung über JOGU-StINe während der Anmeldephase zwingend erforderlich. Nur dann kann die Modulprüfung in dem Semester, in dem man sich angemeldet hat, absolviert werden.

Die Anmeldefristen können Sie unter Fristen und Termine einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen in anderen Fächern von diesem Termin abweichen können. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte jeweils beim Prüfungsamt Ihres anderen Faches; die Ausnahmen von den zentralen Anmeldefristen für die Modulprüfungen erfahren Sie unter der zentralen JOGU-StINe-Seite.

Alle Fristen und Termine kommunizieren wir auf einer eigenen Seite, die Sie auch stets im Footer der Institutsseite finden können.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Hausarbeit weiterhin auf dem elektronischen Weg oder per Postzustellung erfolgen sollte. Eine persönliche Abgabe wird NICHT präferiert! Falls Sie dennoch unbedingt persönlich abgeben möchten, nutzen Sie bitte den Briefkasten beim Hausmeister oder beim Studienbüro.
 Bei E-Mails zählt das Eingangsdatum (schicken Sie die Mail daher rechtzeitig und nicht zu knapp ab!), bei Postversand der Poststempel.

Bitte in der Betreffzeile folgende 3 Angaben machen:

  • Name der/des Studierenden
  • – kompletter Name des Moduls (nicht die Lehrveranstaltung!)
  • – Name der/des Dozierenden

Bei Abgabe mehrerer Hausarbeiten: diese bitte getrennt in je einer E-Mail verschicken – Danke!

Bitte setzen Sie die Dozierenden NICHT in Cc. Die E-Mail muss zunächst vom Studienbüro bearbeitet werden und wird dann von dort direkt an die Dozierenden weitergeleitet.

TerminAbgabeOrtAnmerkung
SoSe20.09.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.9. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.9.
WiSe20.03.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.3. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.3.
Abgabetermine für Hausarbeiten

Bitte beachten Sie die Handreichung für die formale Gestaltung von Hausarbeiten und nutzen Sie die Vorlagen für das Deckblatt sowie für die Selbständigkeitserklärung. All diese Dokumente finden Sie im Download Center.

Falls Sie eine Fristverlängerung haben, schicken Sie diese bitte in der Abgabemail mit.

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester absolviert werden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nichtbestehen, wird ein Fehlversuch verbucht. Bitte unbedingt beachten: Zu der ersten und ggf. auch zweiten Wiederholungsprüfung müssen Sie sich in JOGU-StINe erneut selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden.

Ausnahme Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren: Bei nicht-bestandenen Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren, also Multiple-Choice bzw. Single-Choice, findet nach dreimaligem Nicht-Bestehen eine mündliche Ergänzungsprüfung statt, die nur mit “ausreichend” oder “nicht ausreichend” bewertet werden kann; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat an der Klausur im Antwort-Wahl-Verfahren nicht teilgenommen hat oder wenn die Bewertung der Klausur mit “nicht ausreichend” auf einem Täuschungsversuch beruht. Die mündliche Ergänzungsprüfung bei Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren sollte bis Ende des laufenden Semesters, muss aber spätestens bis Ende des Folgesemesters abgelegt sein; die Anmeldung hierzu erfolgt anders als bei allen anderen Wiederholungsprüfungen direkt im Prüfungsamt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei einer Klausur um eine Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausur im Sinne der Prüfungsordnung handelt, kontaktieren Sie am besten direkt den zuständigen Dozenten.

Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, sollten Sie die Studienfachberatung aufsuchen. Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, empfehlen wir nachdrücklich, die Studienfachberatung aufzusuchen, denn dann haben Sie nur noch einen Versuch. Sollten Sie bei der zweiten (bzw. im Falle von Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren dritten) Wiederholungsprüfung erneut scheitern oder sich nicht fristgerecht zur Prüfung anmelden, haben Sie endgültig nicht bestanden und können ihr politikwissenschaftliches Studium in der Regel weder hier in Mainz noch an einer anderen Universität in Deutschland fortführen. Lediglich wenn die Leistung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, im politikwissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität nicht verlangt wird, besteht unter Umständen die Chance, dort weiter zu studieren. Dies müssten Sie dann direkt mit der dortigen Studienfachberatung klären. Es gibt noch ein Sonderfall: Sollten Sie im Kernfach Politikwissenschaft die Modulprüfung in einem Aufbaumodul endgültig nicht bestanden, aber die Modulprüfungen im Einführungsmodul und in den Basismodulen erfolgreich absolviert haben, ist hier in Mainz ein Wechsel vom Kernfach Politikwissenschaft ins Beifach Politikwissenschaft möglich.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Prüfungsverfahren auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereich 02 – Sozialwissenschaften, Medien und SportDort erhalten Sie z.B. Informationen zu den Anforderungen an Atteste und über einzuhaltende Fristen für Durchfaller. Wenn Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben oder von einer Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 wenden.

Bitte beachten Sie: Atteste für den Krankheitsnachweis sind einzureichen

  • bei Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen beim Prüfungsamt
  • bei Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten beim Studienbüro (Ansprechpartnerin: Dagmar McCaslin). Das entsprechende Formular finden Sie im Download Center.

Für alle Modulprüfungen (auch für alle Wiederholungsprüfungen!) ist eine Anmeldung über JOGU-StINe während der Anmeldephase zwingend erforderlich. Nur dann kann die Modulprüfung in dem Semester, in dem man sich angemeldet hat, absolviert werden.

Die Anmeldefristen können Sie unter Fristen und Termine einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen in anderen Fächern von diesem Termin abweichen können. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte jeweils beim Prüfungsamt Ihres anderen Faches; die Ausnahmen von den zentralen Anmeldefristen für die Modulprüfungen erfahren Sie unter der zentralen JOGU-StINe-Seite.

Alle Fristen und Termine kommunizieren wir auf einer eigenen Seite, die Sie auch stets im Footer der Institutsseite finden können.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Hausarbeit weiterhin auf dem elektronischen Weg oder per Postzustellung erfolgen sollte. Eine persönliche Abgabe wird NICHT präferiert! Falls Sie dennoch unbedingt persönlich abgeben möchten, nutzen Sie bitte den Briefkasten beim Hausmeister oder beim Studienbüro.
 Bei E-Mails zählt das Eingangsdatum (schicken Sie die Mail daher rechtzeitig und nicht zu knapp ab!), bei Postversand der Poststempel.

Bitte in der Betreffzeile folgende 3 Angaben machen:

  • Name der/des Studierenden
  • – kompletter Name des Moduls (nicht die Lehrveranstaltung!)
  • – Name der/des Dozierenden

Bei Abgabe mehrerer Hausarbeiten: diese bitte getrennt in je einer E-Mail verschicken – Danke!

Bitte setzen Sie die Dozierenden NICHT in Cc. Die E-Mail muss zunächst vom Studienbüro bearbeitet werden und wird dann von dort direkt an die Dozierenden weitergeleitet.

TerminAbgabeOrtAnmerkung
SoSe20.09.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.9. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.9.
WiSe20.03.Studienbüro
Politikwissenschaft
Wenn der 20.3. auf einen Samstag oder Sonntag fällt,
rückt die Abgabefrist auf den 21. bzw. 22.3.
Abgabetermine für Hausarbeiten

Bitte beachten Sie die Handreichung für die formale Gestaltung von Hausarbeiten und nutzen Sie die Vorlagen für das Deckblatt sowie für die Selbständigkeitserklärung. All diese Dokumente finden Sie im Download Center.

Falls Sie eine Fristverlängerung haben, schicken Sie diese bitte in der Abgabemail mit.

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester absolviert werden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nichtbestehen, wird ein Fehlversuch verbucht. Bitte unbedingt beachten: Zu der ersten und ggf. auch zweiten Wiederholungsprüfung müssen Sie sich in JOGU-StINe erneut selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden.

Ausnahme Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren: Bei nicht-bestandenen Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren, also Multiple-Choice bzw. Single-Choice, findet nach dreimaligem Nicht-Bestehen eine mündliche Ergänzungsprüfung statt, die nur mit “ausreichend” oder “nicht ausreichend” bewertet werden kann; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat an der Klausur im Antwort-Wahl-Verfahren nicht teilgenommen hat oder wenn die Bewertung der Klausur mit “nicht ausreichend” auf einem Täuschungsversuch beruht. Die mündliche Ergänzungsprüfung bei Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren sollte bis Ende des laufenden Semesters, muss aber spätestens bis Ende des Folgesemesters abgelegt sein; die Anmeldung hierzu erfolgt anders als bei allen anderen Wiederholungsprüfungen direkt im Prüfungsamt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei einer Klausur um eine Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausur im Sinne der Prüfungsordnung handelt, kontaktieren Sie am besten direkt den zuständigen Dozenten.

Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, sollten Sie die Studienfachberatung aufsuchen. Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, empfehlen wir nachdrücklich, die Studienfachberatung aufzusuchen, denn dann haben Sie nur noch einen Versuch. Sollten Sie bei der zweiten (bzw. im Falle von Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren dritten) Wiederholungsprüfung erneut scheitern oder sich nicht fristgerecht zur Prüfung anmelden, haben Sie endgültig nicht bestanden und können ihr politikwissenschaftliches Studium in der Regel weder hier in Mainz noch an einer anderen Universität in Deutschland fortführen. Lediglich wenn die Leistung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, im politikwissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität nicht verlangt wird, besteht unter Umständen die Chance, dort weiter zu studieren. Dies müssten Sie dann direkt mit der dortigen Studienfachberatung klären. Es gibt noch ein Sonderfall: Sollten Sie im Kernfach Politikwissenschaft die Modulprüfung in einem Aufbaumodul endgültig nicht bestanden, aber die Modulprüfungen im Einführungsmodul und in den Basismodulen erfolgreich absolviert haben, ist hier in Mainz ein Wechsel vom Kernfach Politikwissenschaft ins Beifach Politikwissenschaft möglich.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Prüfungsverfahren auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereich 02 – Sozialwissenschaften, Medien und SportDort erhalten Sie z.B. Informationen zu den Anforderungen an Atteste und über einzuhaltende Fristen für Durchfaller. Wenn Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben oder von einer Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 wenden.

Bitte beachten Sie: Atteste für den Krankheitsnachweis sind einzureichen

  • bei Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen beim Prüfungsamt
  • bei Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten beim Studienbüro (Ansprechpartnerin: Dagmar McCaslin). Das entsprechende Formular finden Sie im Download Center.

Für alle Modulprüfungen (auch für alle Wiederholungsprüfungen!) ist eine Anmeldung über JOGU-StINe während der Anmeldephase zwingend erforderlich. Nur dann kann die Modulprüfung in dem Semester, in dem man sich angemeldet hat, absolviert werden.

Die Anmeldefristen können Sie unter Fristen und Termine einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen in anderen Fächern von diesem Termin abweichen können. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte jeweils beim Prüfungsamt Ihres anderen Faches; die Ausnahmen von den zentralen Anmeldefristen für die Modulprüfungen erfahren Sie unter der zentralen JOGU-StINe-Seite.

Alle Fristen und Termine kommunizieren wir auf einer eigenen Seite, die Sie auch stets im Footer der Institutsseite finden können.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Hausarbeit weiterhin auf dem elektronischen Weg oder per Postzustellung erfolgen sollte. Eine persönliche Abgabe wird NICHT präferiert! Falls Sie dennoch unbedingt persönlich abgeben möchten, nutzen Sie bitte den Briefkasten beim Hausmeister oder beim Studienbüro.
 Bei E-Mails zählt das Eingangsdatum (schicken Sie die Mail daher rechtzeitig und nicht zu knapp ab!), bei Postversand der Poststempel.

Bitte in der Betreffzeile folgende 3 Angaben machen:

  • Name der/des Studierenden
  • – kompletter Name des Moduls (nicht die Lehrveranstaltung!)
  • – Name der/des Dozierenden

Bei Abgabe mehrerer Hausarbeiten: diese bitte getrennt in je einer E-Mail verschicken – Danke!

Bitte setzen Sie die Dozierenden NICHT in Cc. Die E-Mail muss zunächst vom Studienbüro bearbeitet werden und wird dann von dort direkt an die Dozierenden weitergeleitet.

TerminAbgabeOrtAnmerkung
SoSewird zu Semesterbeginn bekannt gegebenStudienbüro
Politikwissenschaft
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Abgabetermine für Hausarbeiten

Bitte beachten Sie die Handreichung für die formale Gestaltung von Hausarbeiten und nutzen Sie die Vorlagen für das Deckblatt sowie für die Selbständigkeitserklärung. All diese Dokumente finden Sie im Download Center.

Falls Sie eine Fristverlängerung haben, schicken Sie diese bitte in der Abgabemail mit.

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester absolviert werden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nichtbestehen, wird ein Fehlversuch verbucht. Bitte unbedingt beachten: Zu der ersten und ggf. auch zweiten Wiederholungsprüfung müssen Sie sich in JOGU-StINe erneut selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden.

Ausnahme Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren: Bei nicht-bestandenen Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren, also Multiple-Choice bzw. Single-Choice, findet nach dreimaligem Nicht-Bestehen eine mündliche Ergänzungsprüfung statt, die nur mit “ausreichend” oder “nicht ausreichend” bewertet werden kann; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat an der Klausur im Antwort-Wahl-Verfahren nicht teilgenommen hat oder wenn die Bewertung der Klausur mit “nicht ausreichend” auf einem Täuschungsversuch beruht. Die mündliche Ergänzungsprüfung bei Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren sollte bis Ende des laufenden Semesters, muss aber spätestens bis Ende des Folgesemesters abgelegt sein; die Anmeldung hierzu erfolgt anders als bei allen anderen Wiederholungsprüfungen direkt im Prüfungsamt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei einer Klausur um eine Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausur im Sinne der Prüfungsordnung handelt, kontaktieren Sie am besten direkt den zuständigen Dozenten.

Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, sollten Sie die Studienfachberatung aufsuchen. Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, empfehlen wir nachdrücklich, die Studienfachberatung aufzusuchen, denn dann haben Sie nur noch einen Versuch. Sollten Sie bei der zweiten (bzw. im Falle von Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren dritten) Wiederholungsprüfung erneut scheitern oder sich nicht fristgerecht zur Prüfung anmelden, haben Sie endgültig nicht bestanden und können ihr politikwissenschaftliches Studium in der Regel weder hier in Mainz noch an einer anderen Universität in Deutschland fortführen. Lediglich wenn die Leistung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, im politikwissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität nicht verlangt wird, besteht unter Umständen die Chance, dort weiter zu studieren. Dies müssten Sie dann direkt mit der dortigen Studienfachberatung klären. Es gibt noch ein Sonderfall: Sollten Sie im Kernfach Politikwissenschaft die Modulprüfung in einem Aufbaumodul endgültig nicht bestanden, aber die Modulprüfungen im Einführungsmodul und in den Basismodulen erfolgreich absolviert haben, ist hier in Mainz ein Wechsel vom Kernfach Politikwissenschaft ins Beifach Politikwissenschaft möglich.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Prüfungsverfahren auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereich 02 – Sozialwissenschaften, Medien und SportDort erhalten Sie z.B. Informationen zu den Anforderungen an Atteste und über einzuhaltende Fristen für Durchfaller. Wenn Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben oder von einer Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 wenden.

Bitte beachten Sie: Atteste für den Krankheitsnachweis sind einzureichen

  • bei Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen beim Prüfungsamt
  • bei Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten beim Studienbüro (Ansprechpartnerin: Dagmar McCaslin). Das entsprechende Formular finden Sie im Download Center.