Vier Schritte, und Sie studieren im M. A. "European Studies":
1. Sie haben ein abgeschlossenes Bachelor-Studium.
Wenn Sie das Bachelor-Abschlusszeugnis bis zum Ende der Frist noch nicht vorlegen, aber mindestens 135 Leistungspunkte nachweisen können, reichen Sie eine Bescheinigung (Transcript of records, in englischer Sprache) über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang resultierenden Durchschnittsnote ein. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt sein (Original oder amtlich beglaubigte Kopie). Die Durchschnittsnote und die Summe der bislang erbrachten Leistungspunkte müssen von der zuständigen Hochschule ausgewiesen sein. Sollten Sie auf dieser Basis vorläufig zugelassen werden, müssen Sie bis zum 1. Oktober bereits 180 Leistungspunkte nachweisen können, um sich in Opole erfolgreich einzuschreiben und somit den Europamaster beginnen zu können. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erlischt die Zulassung. Interessenten mit ausländischem Hochschulabschluss können sich nur bewerben, wenn sie das Abschlusszeugnis ihrer ausländischen Hochschule bereits erhalten haben.
2. Sie haben einen Bachelor mit Politik- oder Jura-Anteil.
Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen eines B. A. (oder äquivalenten Abschlusses) in Sozial-, Rechts-, Wirtschafts-, Medien- oder Kommunikationswissenschaften, Geschichte, Philosophie oder Kulturwissenschaften (jeweils mit einem Anteil von mindestens 65 ECTS in Politikwissenschaft oder Jura).
3. Sie bringen gute Sprachkenntnisse mit (Englisch B2 & Französisch B1).
Englisch auf Niveau B2 und Französisch auf Niveau B1 sind Zugangsvoraussetzungen, Kenntnisse in Deutsch und Polnisch werden nicht vorausgesetzt.
4. Sie bewerben sich fristgerecht und online.
Das Bewerbungsverfahren für die max. 10 Mainzer Studierenden des Europa-Master beginnt jeweils im April eines jeden Jahres. Bitte bewerben Sie sich online via das Jogustine-Portal (über "BEWERBUNG/REGISTRIERUNG"). Ihren ausgedruckten und unterschriebenen Zulassungsantrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist an der JGU ein.
1. Ausgefüllter und unterschriebener Zulassungssantrag für den trinationalen M. A. in European Studies
2. Bachelorabschluss in Sozial-, Rechts-, Wirtschafts-, Medien- oder Kommunikationswissenschaften, Geschichte, Philosophie oder Kulturwissenschaften (jeweils mit einem Anteil von mindestens 65 ECTS in Politikwissenschaft oder Jura) oder ein gleichwertiger Studienabschluss (in amtlich beglaubigter Kopie);
- Zusätzlich zur beglaubigten Kopie wird eine englischsprachige Übersetzung benötigt. (Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, etwa durch die ausstellende Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher. Wenn Sie z. B. an Ihrer Heimathochschule ein Zeugnis erworben haben, kann dies an der Heimathochschule übersetzt oder gleich mehrsprachig ausgestellt werden. Von Privatpersonen oder von Ihnen selbst angefertigte Übersetzungen sind nicht ausreichend. Das Original der Übersetzung sollten Sie zu Ihren eigenen Unterlagen legen - die Universität Mainz benötigt eine amtlich beglaubigte Kopie.)
- Wenn Sie das Bachelor-Abschlusszeugnis bis zum Ende der Frist noch nicht vorlegen, aber mindestens 135 Leistungspunkte nachweisen können, reichen Sie eine Bescheinigung (Transcript of records, in englischer Sprache) über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang resultierenden Durchschnittsnote ein. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt sein (Original oder amtlich beglaubigte Kopie). Die Durchschnittsnote und die Summe der bislang erbrachten Leistungspunkte müssen von der zuständigen Hochschule ausgewiesen sein. Sollten Sie auf dieser Basis vorläufig zugelassen werden, müssen Sie bis zum 1. Oktober bereits 180 Leistungspunkte nachweisen können, um sich in Opole erfolgreich einzuschreiben und somit den Europamaster beginnen zu können. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erlischt die Zulassung.
- Interessenten mit ausländischem Hochschulabschluss können sich nur bewerben, wenn sie das Abschlusszeugnis ihrer ausländischen Hochschule bereits erhalten haben! (Der Nachweis von mind. 135 cr genügt in diesem Fall also nicht.) Damit Sie zulassungsfähig in einen Mainzer Masterstudiengang sind, müssen Sie zunächst Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen! Die Anerkennung erfolgt immer durch die Hochschule, an der Sie studieren möchten. Da der Prozess der Anerkennung mitunter aufwändig und langwierig ist, sollte ein Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses bereits sehr frühzeitig gestellt werden (ca. 6 Wochen vor dem Bewerbungstermin). Der Anerkennungsbescheid muss für die Bewerbung vorliegen! Weitere Informationen über das Verfahren zur "Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise" sowie das Formular für die Beantragung der Anerkennung Ihres Abschlusses zum Herunterladen finden Sie in der rechten Spalte unter „Weitere Informationen“
Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise
3. Nachweis über Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2 (durch entsprechendes oder äquivalentes Zertifikat, durch Nachweis von mindestens vier Jahren mit mindestens „ausreichend“ abgeschlossenem Schulunterricht, durch Bescheinigung der Absolvierung eines „Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL) mit einer Punktzahl von mindestens 213 (computer-based test, CBT), 79 (internet-based test, IBT) oder 550 (paper-based test, PBT) oder eines IELTS mit einer Punktzahl von mindestens 5.5);
4. Nachweis über Französischkenntnisse mindestens auf Niveau B1 (durch entsprechendes oder äquivalentes Zertifikat oder durch Nachweis von mindestens drei Jahren mit mindestens „ausreichend“ abgeschlossenem Schulunterricht).
- Bis Mitte Juni erhalten Sie postalisch Nachricht über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
- Falls Sie einen Studienplatz erhalten und ihn annehmen, erledigen Sie möglichst umgehend die formalen Schritte der „Bewerbung" an der Universität Opole, wo das erste Semester studiert wird, und an der Université de Bourgogne in Dijon. Es ist sichergestellt, dass alle Studierenden, die an einer der Partneruniversitäten in den Studiengang zugelassen werden, auch an den Partnerstandorten zugelassen werden, sofern sie die Bewerbungsformalitäten ordnungsgemäß erledigen. Für die "Bewerbungen" und das Einschreiben an den Partnerhochschulen erhalten Sie von uns rechtzeitig die nötigen Anleitungen, Formulare und Hilfestellungen.
- Mitte September beginnt das 1. Semester in Opole - Ihre Unterbringung in einem Wohnheim dort ist gewährleistet. Das Studienprogramm des Europa-Master beginnt in Opole mit einführenden "integration days" zu ihrer umfassenden Orientierung.
Mit den Zulassungsunterlagen der Johannes Gutenberg-Universität erhalten Sie von uns ein Informationspaket mit Hilfestellungen für die weiteren administrativen Schritte durch den Studiengang. Außerdem können Sie sich jederzeit mit Fragen an einen speziell für diesen Studiengang zuständigen Mitarbeiter des Instituts für Politikwissenschaft wenden.
Falls Sie Fragen haben, schreiben Sie uns an: europamaster@politik.uni-mainz.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!