Promotionsstudiengang

An der Johannes Gutenberg Universität Mainz kann im Fach Politikwissenschaft der akademische Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) erworben werden. Die Promotionsordnung des Fachbereichs 02 – Sozialwissenschaften, Medien und Sport finden Sie hier.

Promovierenden im Fach Politikwissenschaft stehen verschiedene Angebote der Johannes Gutenberg- Universität (JGU) offen. Neben der individuellen Promotion, bei der Sie eigenständig unter der Betreuung durch eine Doktormutter oder einen Doktorvater promovieren, bietet die JGU zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auch Möglichkeiten an, im Rahmen einer umfassenden Struktur zu promovieren. Informationen zu den dazugehörigen Angeboten (Gutenberg Nachwuchskolleg, Graduiertenschulen und -zentren wie z. B. die Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences, DFG-Graduiertenkollegs, Internationale Promotionskollegs und -programme, Graduiertenkollegs in den Geistes- und Sozialwissenschaften) finden Sie hier. Dort werden auch allgemeine Informationen zum Promovieren an der Johannes Gutenberg-Universität angeboten (u.a. Bedingungen für die Aufnahme eines Promotionsstudiums, Finanzierung, Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme sowie Mentoring, Coaching und Networking).

Regelung für die kumulative Promotion in Politikwissenschaft

(gemäß Promotionsordnung vom 28.08.2023)

Es ist möglich, als schriftliche Promotionsleistung statt einer Dissertation mehrere wissenschaftliche Arbeiten vorzulegen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es müssen mindestens vier publizierbare Aufsätze bzw. Beiträge eingereicht werden. Eine dieser Publikationen kann mit maximal zwei weiteren Personen in Co-Autorenschaft verfasst sein. Im Falle einer Co-Autorenschaft ist der eigene Anteil zu beschreiben und von den Co-Autoren bzw. Co-Autorinnen zu bestätigen. Gutachterinnen und Gutachter dürfen nicht als Co-Autoren oder Co-Autorinnen mitgewirkt haben.
  2. Mindestens zwei dieser Aufsätze müssen in sozialwissenschaftlichen Fachzeitschriften mit einem anonymen Begutachtungsverfahren publiziert oder zur Publikation angenommen sein, davon mindestens eine in englischer Sprache in einer ausländischen Fachzeitschrift. Die Fachzeitschriften, in denen die Aufsätze publiziert werden, müssen im "Social Science Citation Index" (SSCI) geführt werden. Über zusätzliche Fachzeitschriften, die zulässig sind, entscheidet das Leitungskollegium des Instituts für Politikwissenschaft; diese werden auf einer separaten Liste aufgeführt (hier). 
  3. Die Aufsätze sollen thematisch zusammenhängen und aus einem klar identifizierbaren Forschungsschwerpunkt des Kandidaten bzw. der Kandidatin stammen.
  4. Die eingereichten Aufsätze sind um eine ausführliche Einleitung und ein Fazit im Umfang von insgesamt mindestens 30 Seiten zu ergänzen.
  5. Die Publikation des ältesten Aufsatzes oder Beitrags darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.