M.Ed. Sozialkunde: (sehr lesenswerte) FAQs

Nein, aktuell ist der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt.

Nein, das ist in der Regel nicht möglich, da Sie im B.Ed. zwei gleichberechtigte Fächer mit fachdidaktischem Anteil sowie Bildungswissenschaften studieren und Schulpraktika absolvieren müssen, im B.A. nicht.

zum M.A. Empirische Demokratieforschung? Ja, sofern Sie im B.Ed. 6 LP durch die Teilnahme an Veranstaltungen und das erfolgreiche Bestehen der Modulprüfung in „Statistik und Methoden“ erworben haben. Sie müssen dann allerdings zudem die Klausur „Statistik II“ in den ersten beiden Master-Fachsemestern bestehen, wozu es sich empfiehlt, im Wintersemester die entsprechende Vorlesung zu hören.

zum M.A. Politische Ökonomie und Internationale Beziehungen? Ja, sofern Sie im B.Ed. 6 LP durch die Teilnahme an Veranstaltungen und das erfolgreiche Bestehen der Modulprüfung in „Statistik und Methoden“ erworben haben. .

Sie erhalten mit dem M.Ed. zugleich das 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien, erwerben also eine notwendige Voraussetzung dafür, als Sozialkundelehrer- oder lehrerin ein Referendariat in einem anderen Bundesland anzutreten, in dem das Lehramtsstudium mit dem Abschluss „Staatsexamen“ und nicht „M.Ed.“ beendet wird. Es ist sinnvoll, sich den Abschluss zusätzlich bei der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes in Koblenz anerkennen zu lassen.

Es ist möglich, sofern Sie an der Johannes Gutenberg-Universität oder an einer anderen deutschen Hochschule einen Bachelor-Abschluss erwerben, ein Semester lang parallel im Bachelor- und im Master-Studiengang eingeschrieben zu sein. Diese Regelung soll es Studierenden ermöglichen, bereits mit dem Master-Studium zu beginnen, obwohl noch nicht alle Leistungen im Rahmen des Bachelor-Studiengangs erbracht wurden und somit auch das Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt. Allerdings ist nicht vorgesehen, dass Sie dann während des ersten Master-Semesters noch substantielle Leistungen im Bachelor erbringen. Denn: Das Master-Studium ist ein Vollstudium. Demnach werden Sie ausreichend Zeit benötigen, um alle Master-Anforderungen zu erfüllen. Es wird also kaum Zeit bleiben, „nebenbei“ die Bachelor-Arbeit zu schreiben.

Bitte beachten Sie zudem, dass Sie bis zum Ende des 1. Fachsemesters im Master-Studiengang Ihr Bachelor-Zeugnis unaufgefordert dem Studierendensekretariat vorlegen müssen. Ansonsten erlischt Ihre Zulassung zum Master-Studiengang.

Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland gilt: Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Bachelor-Zeugnis (oder der Nachweis eines äquivalenten ersten Hochschulabschlusses) vorliegen.

Wenn Sie in Ihrem ersten Mastersemester gleichzeitig im Bachelor- und im Masterstudiengang eingeschrieben sind, müssen Sie bis zum Ende Ihres ersten Fachsemesters, also bis spätestens 31.3. (bei Studienbeginn im Wintersemester) bzw. 30.9. (bei Studienbeginn im Sommersemester), dem Studierendensekretariat der Johannes Gutenberg-Universität Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Wenn Sie das nicht tun, werden Sie exmatrikuliert. Sie müssen sich dann erneut für einen Studienplatz im Masterstudiengang bewerben.

Bitte beachten Sie: Es reicht in der Regel nicht, dass die Ausstellung des Zeugnisses beantragt ist; das Zeugnis sollte physisch vorliegen. Vorsicht: Es kann sein, dass zwischen Beantragung und Zeugnisausstellung von Seiten des Hochschulprüfungsamtes mehrere Wochen liegen!

Die drei Module im M.Ed. „Sozialkunde“ müssen mit insgesamt zwei Hausarbeiten und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Welche Module Sie mit einer Hausarbeit abschließen und welches mit der mündlichen Prüfung, ist Ihnen überlassen. Die mündliche Prüfung kann allerdings nur im Anschluss an eine Vorlesung abgelegt, die Hausarbeiten hingegen können nur im Anschluss an ein Seminar geschrieben werden.

Sie müssen dann ein ärztliches Attest im Studienbüro (Ansprechpartnerin Frau Dagmar McCaslin) vorlegen, um eine Fristverlängerung zu erwirken. Das Formular zum Download finden Sie hier.

Eines der drei Module im M.Ed. „Sozialkunde“ muss mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die Inhalte der Vorlesung in diesem Modul und soll in der Regel direkt im Anschluss an die Vorlesung bei dem Dozenten bzw. der Dozentin abgelegt werden, der oder die die Vorlesung gehalten hat. In begründeten Ausnahmen ist es aber – nach Absprache mit dem Dozenten oder der Dozentin – möglich, sich zu einem späteren Zeitpunkt mündlich prüfen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass dann nur der Stoff der aktuellen Vorlesung oder der letztjährigen Vorlesung Prüfungsgegenstand sein kann (nicht aber der Inhalt einer früheren Vorlesung). Zur mündlichen Modulprüfung muss man sich fristgerecht via Jogustine anmelden und zudem einen Prüfungstermin mit dem Prüfer oder der Prüferin vereinbaren.

Beachten Sie: Die mündlichen Prüfungen werden nicht im Anschluss an die Seminare abgelegt. Hier schreiben Sie als Modulabschlussprüfungen Hausarbeiten.

Um diese Frage zu beantworten, reicht ein Blick in das kommentierte Vorlesungsverzeichnis in Jogustine: Für alle Veranstaltungen, nicht nur für die Vorlesungen, ist angegeben, für welches Modul sie ausgewiesen sind.

Das liegt wahrscheinlich daran, dass Sie bei der Anmeldung die Modulstruktur nicht beachtet haben: Nehmen wir an, ein Modul besteht aus einer Vorlesung und zwei Seminaren. Sie bilden die drei „Modulbausteine“ dieses Moduls (Vorlesung, Seminar 1 und Seminar 2 = Modul). Sie können sich zwar pro Modulbaustein für mehr als eine Veranstaltung anmelden, werden aber immer nur für eine Veranstaltung pro Modulbaustein zugelassen! Das heißt: wenn Sie bei der Anmeldung für Modulbaustein 1 in Modul x mehrere Seminare angeben, werden Sie nur zu einem dieser Seminare zugelassen, ungeachtet dessen, dass in den anderen Seminaren noch Plätze frei sind. Wenn Sie zusätzliche Seminare innerhalb eines Modulbausteins besuchen möchten, können Sie das im darauffolgenden Semester tun, vorausgesetzt, das Modul wurde bis dahin nicht bereits durch den Besuch von Lehrveranstaltungen in allen 3 Modulbausteinen und das Ablegen der Prüfung erfolgreich abgeschlossen.

Nein. Gemäß der Modulbeschreibung sollen in diesem Modul durch die drei Veranstaltungen wenigstens zwei Teilbereiche der Politikwissenschaft abgedeckt werden. Zur Wahl stehen die Teilbereiche AVPS, IB, Wirtschaft und Gesellschaft sowie Politische Theorie.

„Voraussetzung für die Einschreibung ist, dass die/der Studierende in mindestens einem Studienfach des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs das vierte Fachsemester absolviert oder die Bachelorprüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Einschreibung endet spätestens vier Semester nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang. Falls die Einschreibung nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudium erfolgt, ist sie auf vier Semester befristet.“ (Zentrum für Lehrerbildung: http://www.zfl.uni-mainz.de/1250.php )

Sie müssen aus dem B.Ed. „Sozialkunde“ die Module „Grundlagen der Politikwissenschaft und ihrer Nachbardisziplinen“ sowie „Fachdidaktik“ besuchen und jeweils mit einer Klausur erfolgreich abschließen.

Sie müssen außerdem zwei weitere Module aus dem B.Ed. „Sozialkunde“ besuchen, nämlich das Modul „Demokratie und Gesellschaft in Deutschland“ sowie entweder „Analyse und Vergleich politischer Systeme“  oder „Politische Theorie“, und jeweils erfolgreich mit einer Hausarbeit abschließen.

Des Weiteren müssen Sie aus dem M.Ed. „Sozialkunde“ die Module „Politik und Politikvermittlung“ sowie „Querschnittsprobleme im politischen Kontext“ besuchen und jeweils erfolgreich mit einer Hausarbeit abschließen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite zum Zertifikationsstudium (Erweiterungsfach Lehramt Gymnasien).

Arzheimer, Kai, Univ.-Prof. Dr.
Callaghan, Helen, Univ.-Prof. Dr.
Elsässer, Lea, Dr.
Filip, Alexandru, Dr.
Fitzpatrick, Jasmin, Dr.
Franke, Uwe, OStR
Frings, Cornelia, Dr.
Hillen, Sven, Dr.
Huber, Sascha, Univ.-Prof. Dr.
Jehle, May, Dr.
Kessler, Johannes, Dr.
Kurella, Anna-Sophie, Dr.
Landwehr, Claudia, Univ.-Prof. Dr.
Müller, Barbara, Dr.
Muntschick, Johannes, Dr.
Niehoff, Dr. Mirko
Niemann, Arne, Univ.-Prof. Dr.
Plank, Friedrich, Dr.
Pohl, Kerstin, Univ.-Prof. Dr.
Reinermann, Holger, Dr.
Schäfer, Armin, Univ.-Prof. Dr.
Schmitt, Annette, Dr.
Steiner, Nils, Dr.
Unger, Doris, Dr.
Unger-Sirsch, Jürgen, Dr.
Wagner, Christoph, Dr.
Zimmerling, Ruth, Univ.-Prof. Dr. (im Ruhestand)