Vier Schritte, und Sie studieren im M.A. Empirische Demokratieforschung:
1. Sie haben ein abgeschlossenes BA-Studium (oder liegen zumindest in den letzten Zügen)
Um zum M.A. Empirische Demokratieforschung zugelassen zu werden, müssen Sie über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium verfügen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung genügt es allerdings, sofern Sie an einer deutschen Hochschule studieren, wenn Sie 135 der erforderlichen 180 Leistungspunkte im Bachelor-Studium nachweisen können. Dass Sie über einen Bachelor-Abschluss verfügen, müssen Sie bis zum Ende Ihres ersten Fachsemesters im M.A. Empirische Demokratieforschung (31.3. bei Winterzulassung, 30.9. bei Sommerzulassung) dem Studierendensekretariat der JGU nachweisen. D. h.: Sie können ein Semester lang gleichzeitig im Bachelor- und im Masterstudiengang eingeschrieben sein. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Bachelorstudium zwar schon (weitgehend) beendet haben, aber noch nicht alle Leistungspunkte gutgeschrieben sind und/oder Ihr Bachelor-Zeugnis noch nicht ausgefertigt ist. Bitte beachten Sie: Sie sollten sich NICHT bewerben, wenn Sie in Ihrem ersten Master-Semester noch umfangreiche Leistungen im Bachelorstudium erbringen, also etwa noch die BA-Arbeit schreiben müssten. Bitte bedenken Sie auch, dass es einige Zeit dauert, bis Sie Ihr Bachelorzeugnis erhalten; Sie sollten sich also frühzeitig darum kümmern.
Muss ich den Bachelor-Abschluss mit einer bestimmten Mindestnote bestehen, um zum Master zugelassen zu werden?
Es gibt keinen "fixen" NC. Es stehen 20 Studienplätze pro Jahr zur Verfügung. Wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, dann gilt ein "flexibler" NC: Er entspricht der BA-Note der schlechtesten der zwanzig besten Bewerber*innen, die den Studienplatz annehmen möchten.
2. Sie haben im Bachelor zumindest im Beifach und/oder im 2. Fach Politikwissenschaft oder Sozialkunde studiert.
Sie müssen im Rahmen Ihres Bachelorstudiums (oder eines äquivalenten Studiengangs) das Fach Politikwissenschaft im Umfang von wenigstens 60 Leistungspunkten studiert bzw. Studien- und Modulprüfungsleistungen mit im Schwerpunkt politikwissenschaftlichem Inhalt im Umfang von 60 LP erbracht haben (bitte beachten Sie: die Leistungspunkte, die Sie im Rahmen des Abschlussmoduls oder durch ein Praktikum erworben haben, zählen nicht dazu).
3. Sie haben (irgendwo) in Ihrem BA-Studium Kenntnisse in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung erworben.
Sie müssen im Rahmen des Bachelorstudiums mindestens sechs Leistungspunkte in Statistik und Methoden der empirischen Sozialwissenschaften/der empirischen Politikforschung erworben haben. Es ist unerheblich, ob Sie diese sechs Leistungspunkte in Politikwissenschaft oder in einem zweiten Bachelor-Fach (etwa Soziologie) erhalten haben. Wenn Kenntnisse in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung/empirischen Politikforschung im Umfang von weniger als 14 Leistungspunkten nachgewiesen werden, erfolgt die Zulassung zum M.A. Empirische Demokratieforschung mit der folgenden Auflage: Sie müssen innerhalb der ersten beiden Fachsemester die Klausur „Statistik II“ bestehen, die am Ende jedes Semesters angeboten wird (das lohnt sich in jedem Fall: siehe Mainzer Methodenzertifikat!). Bitte beachten Sie: Wenn Sie bis zum Ende des 2. Fachsemesters den Nachweis, dass Sie diese Klausur bestanden haben, nicht erbringen, erlischt Ihre Zulassung zum M.A. Empirische Demokratieforschung.
4. Sie bewerben sich fristgerecht und online.
Die Zulassung erfolgt in der Regel nur zum Wintersemester. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai eines Jahres. Wenn allerdings Plätze zum Wintersemester nicht vergeben werden, ist eine Zulassung zum Sommersemester möglich. (Wenn Plätze frei geblieben sind, informieren wir Sie darüber auf der allgemeinen Seite zu unseren Masterstudiengängen.) Ihre Bewerbung muss dafür bis spätestens 15. November vorliegen.
Hier geht es zur Online-Bewerbung!