M.A. Empirische Demokratieforschung: Inhalt – Modul 6 (Projektmodul)

 

a) Der Projektbericht:

+ Abgabetermin: Es gilt der Abgabetermin für Modulprüfungen in Form der Hausarbeit.

+ Umfang:
i) Wenn das Projekt von einem/einer Studierenden durchgeführt wird, gelten die Anforderungen, die an eine Modulprüfung in Form einer Hausarbeit in den Masterstudiengängen gestellt werden.
ii) Wenn das Projekt von einer Gruppe durchgeführt wird, gilt folgendes:
- Die eigenständige Leistung eines jeden Gruppenmitglieds muss klar erkennbar sein und der individuelle Beitrag jedes Gruppenmitglieds muss mindestens 10 Seiten umfassen.
- Dem Bericht wird eine gemeinsame Einleitung vorangestellt; er wird durch ein gemeinsames Fazit abgeschlossen. Für die Qualität dieser Teile sind die Gruppenmitglieder gleichermaßen verantwortlich.

b) Die Projektpräsentation:

+ Die Projektpräsentation besteht aus der Vorstellung des Projekts (Thema, Methode, Ergebnisse) und einer anschließenden Diskussion mit Fragen aus dem Publikum.

+ Für die Präsentation stehen 15 Minuten zur Verfügung; dem schließt sich eine 15-minütige Diskussion an. Gruppen mit vier oder mehr Mitgliedern haben jeweils 20 Minuten Zeit für Präsentation und Diskussion.

+ Wenn ein*e Studierende*r den Termin der Präsentation nicht wahrnehmen kann, gilt:
i) dem*der Dozenten*in muss umgehend eine Entschuldigung vorgelegt werden, und zwar in Form von einem ärztlichen Attest oder einer anderen offiziellen Bestätigung, aus der hervorgeht, dass es nicht die Schuld der betreffenden Person war, den Termin verpasst zu haben.
ii) der*die Dozent*in vereinbart mit der betreffenden Person einen Ersatztermin.
iii) bei Gruppenpräsentationen: die anderen Mitglieder der Projektgruppe müssen in der Lage sein, die Lücke, die durch den fehlenden Beitrag entsteht, so zu füllen, dass die Präsentation insgesamt zusammenhängend und schlüssig ist.

- Die Bewertung beruht auf dem Gesamteindruck aus schriftlicher und mündlicher Leistung. Die mündliche Leistung bestätigt oder korrigiert den Eindruck der schriftlichen Leistung; das ist sowohl nach oben als auch nach unten möglich, aber maximal im Umfang von +/- 1,0.

- Es müssen beide Leistungen erbracht werden, und zwar mit mindestens ausreichendem Ergebnis. Das ist nicht der Fall, wenn
i) die Leistungen zwar erbracht, aber mindestens eine davon nicht als „ausreichend“ bewertet wird,
ii) der Projektbericht nicht fristgerecht abgegeben wird,
iii) der Termin der Projektpräsentation unentschuldigt versäumt wird.

Die Modulprüfung gilt dann insgesamt als nicht erbracht.

Damit Sie besser planen können, wann und bei wem Sie Ihr Projekt durchführen wollen, finden Sie die vorläufige Liste der Anbieter des Projektmoduls in den nächsten zwei bis drei Semestern. Bitte beachten Sie: die Angaben gelten natürlich immer nur unter Vorbehalt.

SoSe 2023: Univ.-Prof. Dr. Kai Arzheimer

WiSe 2023/24: Univ.-Prof. Dr. Armin Schäfer

SoSe 2024: Univ.-Prof. Dr. Sascha Huber

WiSe 2024/25: Univ.-Prof. Dr. Kai Arzheimer