Modulprüfungen

Allgemeine und studiengangsspezifische Informationen zu den Modulprüfungen finden Sie auf den folgenden Seiten:

 

Für alle Modulprüfungen (auch für alle Wiederholungsprüfungen!) ist eine selbstständige Anmeldung über JOGU-StINe während der Prüfungsanmeldephase zwingend erforderlich. Wiederholungsprüfungen müssen im Folgesemester absolviert werden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nichtbestehen, wird ein Fehlversuch verbucht.

Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, sollten Sie die Studienfachberatung aufsuchen. Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, empfehlen wir nachdrücklich, die Studienfachberatung aufzusuchen, denn dann haben Sie nur noch einen Versuch. Sollten Sie bei der zweiten Wiederholungsprüfung erneut scheitern, haben Sie endgültig nicht bestanden (Ausnahme für B.A Kernfach und B.A. Beifach: bei nicht-bestandenen Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren, also Multiple-Choice oder Single-Choice, findet nach dreimaligem Nicht-Bestehen eine mündliche Ergänzungsprüfung statt, die nur mit "ausreichend" oder "nicht ausreichend" bewertet werden kann; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat an der Klausur im Antwort-Wahl-Verfahren nicht teilgenommen hat oder wenn die Bewertung der Klausur mit “nicht ausreichend” auf einem Täuschungsversuch beruht.) Bei endgültigem Nicht-Bestehen können Sie ihr politikwissenschaftliches Studium in der Regel weder hier in Mainz noch an einer anderen Universität in Deutschland fortführen. Lediglich wenn die Leistung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, im politikwissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität nicht verlangt wird, besteht unter Umständen die Chance, dort weiter zu studieren. Dies müssten Sie dann direkt mit der dortigen Studienfachberatung klären.

Hinweis auf das Prüfungsamt und Attest/Formular für den Krankheitsnachweis

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Prüfungsverfahren auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereich 02 – Sozialwissenschaften, Medien und SportDort erhalten Sie z.B. Informationen zu den Anforderungen an Atteste und über einzuhaltende Fristen für Durchfaller. Wenn Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben oder von einer Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 wenden.
Wenn Sie eine Leistungsübersicht brauchen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Prüfungsamt FB 02, nicht an das Studienbüro!

Bitte beachten Sie: Atteste für den Krankheitsnachweis sind einzureichen

  • bei Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen beim Prüfungsamt
  • bei Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten beim Studienbüro (Ansprechpartnerin: Dagmar McCaslin) – Formular zum Download finden Sie hier: Attestvorlage