1. Anmeldeverfahren
Für alle Modulprüfungen (auch für alle Wiederholungsprüfungen!) ist eine Anmeldung über JOGU-StINe während der Anmeldephase zwingend erforderlich. Nur dann kann die Modulprüfung in dem Semester, in dem man sich angemeldet hat, absolviert werden.
Die Anmeldefristen können Sie hier einsehen. (Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen in anderen Fächern von diesem Termin abweichen können. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte jeweils beim Prüfungsamt Ihres anderen Faches; die Ausnahmen von den zentralen Anmeldefristen für die Modulprüfungen erfahren Sie auch hier.)
In zwei der vier zu wählenden Basismodule schreiben Sie als Modulprüfung jeweils eine Hausarbeit, in den anderen beiden Basismodulen jeweils eine Klausur. In welchen Basismodulen Sie eine Hausarbeit und in welchen Sie eine Klausur schreiben, können Sie frei wählen; die verbindliche Vorgabe ist lediglich, dass von den insgesamt vier Basismodulprüfungen zwei als Hausarbeit und zwei als Klausur zu absolvieren sind.
Damit Ihre Anmeldung eindeutig dem Prüfungstyp Klausur oder Hausarbeit zugeordnet werden kann, gelten folgende Anmelderegeln:
Sollten Sie sich für eine Klausur als Modulprüfung entscheiden, ist die Anmeldung zur Modulprüfung über JOGU-StINe ausreichend.
- Prüfungsoption Hausarbeit
Sollten Sie sich für eine Hausarbeit als Modulprüfung entscheiden, ist die Anmeldung zur Modulprüfung über JOGU-StINe ausreichend. Das Thema Ihrer Hausarbeit sprechen Sie immer direkt mit Ihrer Dozentin bzw. Ihrem Dozenten ab.
Denken Sie unbedingt daran, dass Sie sich auf alle Fälle immer über JOGU-StINe für die Modulprüfung anmelden, egal ob Sie eine Klausur oder eine Hausarbeit schreiben, egal ob es sich um eine Erst- oder eine Wiederholungsprüfung handelt.
2. Terminierung der Modulprüfungen
Die Termine für die Klausuren und die Abgabefristen für die Hausarbeiten erfahren Sie hier.
3. Nicht-Bestehen von Modulprüfungen
Eine nicht bestandene Modulprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester absolviert werden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nichtbestehen, wird ein Fehlversuch verbucht. Bitte unbedingt beachten: Zu der ersten und ggf. auch zweiten Wiederholungsprüfung müssen Sie sich in JOGU-StINe erneut selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden.
Ausnahme Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren: Bei nicht-bestandenen Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren, also Multiple-Choice bzw. Single-Choice, findet nach dreimaligem Nicht-Bestehen eine mündliche Ergänzungsprüfung statt, die nur mit “ausreichend” oder “nicht ausreichend” bewertet werden kann; eine mündliche Ergänzungsprüfung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat an der Klausur im Antwort-Wahl-Verfahren nicht teilgenommen hat oder wenn die Bewertung der Klausur mit “nicht ausreichend” auf einem Täuschungsversuch beruht. Die mündliche Ergänzungsprüfung bei Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausuren sollte bis Ende des laufenden Semesters, muss aber spätestens bis Ende des Folgesemesters abgelegt sein; die Anmeldung hierzu erfolgt anders als bei allen anderen Wiederholungsprüfungen direkt im Prüfungsamt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei einer Klausur um eine Multiple-Choice- bzw. Single-Choice-Klausur im Sinne der Prüfungsordnung handelt, kontaktieren Sie am besten direkt den zuständigen Dozenten.
Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, sollten Sie die Studienfachberatung aufsuchen. Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, empfehlen wir nachdrücklich, die Studienfachberatung aufzusuchen, denn dann haben Sie nur noch einen Versuch. Sollten Sie bei der zweiten (bzw. im Falle von Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren dritten) Wiederholungsprüfung erneut scheitern oder sich nicht fristgerecht zur Prüfung anmelden, haben Sie endgültig nicht bestanden und können ihr politikwissenschaftliches Studium in der Regel weder hier in Mainz noch an einer anderen Universität in Deutschland fortführen. Lediglich wenn die Leistung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, im politikwissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität nicht verlangt wird, besteht unter Umständen die Chance, dort weiter zu studieren. Dies müssten Sie dann direkt mit der dortigen Studienfachberatung klären.
Weitere Hinweise zu den Modulprüfungen in Form von Hausarbeit bzw. Klausur finden Sie unten im Text.
4. Modulprüfung im Einführungsmodul
Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilen: die eine Teilprüfung bezieht sich auf die „Einführung in die Politikwissenschaft“ (Gewichtung: ein Drittel), und kann direkt nach der Vorlesung im ersten Semester absolviert werden; die andere Teilprüfung bezieht sich auf „Methoden der empirischen Politikforschung/Statistik“ (Gewichtung: zwei Drittel) und wird in der Regel nach dem zweiten Semester absolviert. Beide Teilprüfungen müssen bestanden sein.
5. Modulprüfungen im Basismodul
In zwei der vier zu wählenden Basismodule schreiben Sie als Modulprüfung jeweils eine Hausarbeit, in den anderen beiden Basismodulen jeweils eine Klausur. In welchen Basismodulen Sie eine Hausarbeit und in welchen Sie eine Klausur schreiben, können Sie frei wählen; die verbindliche Vorgabe ist lediglich, dass von den insgesamt vier Basismodulprüfungen zwei als Hausarbeit und zwei als Klausur zu absolvieren sind. Studierende, die ein Basismodul mit Hausarbeit abschließen möchten, melden sich in der Regel in dem Semester zur Modulprüfung an, in dem sie das zum Modul gehörende Seminar besuchen, auch wenn dies nicht das letzte Semester des Moduls ist und der Besuch der zum Modul gehörenden thematischen Vorlesung noch aussteht (= vorgezogene Modulprüfung). Zu allen Basismodulen werden in jedem Semester entsprechende Seminare angeboten. Das bedeutet, dass in jedem Semester auch eine entsprechende Modulprüfung mit der Prüfungsform „Hausarbeit“ angeboten wird. Auch die Prüfungsform „Klausur“ wird in den Basismodule in der Regel in jedem Semester angeboten und ist nach dem Besuch der beiden Vorlesungen (Einführung und thematische Vorlesung) zu absolvieren.
Die verbindliche Entscheidung für die Prüfungsform Hausarbeit bzw. Klausur zu einem bestimmten Modul treffen Studierende durch erstmalige Anmeldung zur Hausarbeit oder Klausur. Ein Wechsel der Prüfungsform nach Nichtbestehen einer Prüfung ist unzulässig. Wiederholungsprüfungen sind in der vorher gewählten Form (Hausarbeit bzw. Klausur) zu absolvieren.
Hausarbeit als Modulprüfung
Betreuung/ Bewertung der Hausarbeit
Die Hausarbeiten sind an das Seminar des entsprechenden Moduls gekoppelt und das Seminar sollte ordnungsgemäß abgeschlossen sein, um die Modulprüfung durch eine Hausarbeit abzulegen. Sie können sich auch zur Modulprüfung anmelden, wenn das Seminar noch nicht erfolgreich absolviert wurde; dies ist aber nicht zu empfehlen. Die Hausarbeit wird in der Regel von den Dozierenden betreut und bewertet, an deren Seminar die Studierenden teilgenommen haben. Vorbehaltlich des Einverständnisses aller Beteiligten kann in Ausnahmefällen auch eine Betreuung und Bewertung durch einen anderen Lehrenden des Moduls erfolgen. Zum Ende des Semesters, in dem Studierende ein Seminar besucht haben, haben diese ein Anrecht darauf, dass die jeweiligen Seminarleiter eine Hausarbeit als Modulprüfung betreuen und bewerten. (Laut BA-Prüfungsordnung soll das Bewertungsverfahren vier Wochen nicht überschreiten.) Studierende, die ein Basismodul in einem späteren als dem Semester, in dem sie das entsprechende Seminar absolviert haben, per Hausarbeit abschließen möchten, haben dieses Anrecht nicht mehr. Sie können eine Hausarbeit als Modulprüfung dann nur noch schreiben, wenn sie eine Dozentin/einen Dozenten finden, die/der bereit ist, die Betreuung und Bewertung zu übernehmen.
Hausarbeitsthemen
Die Themen der Hausarbeiten sind so zu stellen, dass sie als „exemplarische“ Prüfung über die Modulinhalte geeignet sind. In der Regel werden dies Themen im Zusammenhang mit dem absolvierten Seminar sein. Die Vereinbarung anderer geeigneter Themen aus dem Lehrspektrum des betreffenden Moduls liegt im Ermessen der jeweiligen betreuenden Dozenten. Die verbindliche Anmeldung für die Modulprüfung erfolgt immer über JOGU-StINe in der vorgegebenen Anmeldefrist. Das Thema der Hausarbeit wird direkt mit dem Dozenten abgesprochen, dies kann auch vor der offiziellen Anmeldung zur Modulprüfung geschehen.
Wiederholung der Hausarbeit bei Nicht-Bestehen
Nicht bestandene Modulprüfungen in Form einer Hausarbeit können höchstens zweimal wiederholt werden. Wird eine Modulprüfung in Form einer Hausarbeit nicht bestanden, muss die erste Wiederholungsprüfung (= Anfertigen einer neuen Hausarbeit) im Folgesemester und i. d. R. bei demselben Dozenten erfolgen. Wird die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden, muss die zweite Wiederholungsprüfung (= Anfertigen einer neuen Hausarbeit) im Folgesemester nach dem Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsprüfung und i. d. R. ebenfalls bei demselben Dozenten erfolgen. Die Überarbeitung einer schon einmal als Prüfungsleistung eingereichten Hausarbeit ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zulässig. Das dazugehörige, bereits erfolgreich absolvierte Seminar muss bei Nichtbestehen der Hausarbeit nicht noch einmal besucht werden. Es kann aber noch einmal besucht werden, sofern noch freie Plätze vorhanden sind. Zu der Wiederholungsprüfung müssen Sie sich in JOGU-StINe erneut selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nicht-Bestehen, wird ein Fehlversuch verbucht.
Abgabe der Hausarbeit
Bitte beachten Sie die Hinweise auf dieser Seite: https://politik.uni-mainz.de/studium/hausarbeiten-und-abschlussarbeiten/#L_Abgabe_der_Hausarbeiten
Klausur als Modulprüfung
Inhalt
Die Klausuren zu den Basismodulen beziehen sich jeweils auf den Stoff der beiden Vorlesungen des Moduls (Einführungsvorlesung und thematische Vorlesung). Die Einführungsvorlesungen sind weitgehend standardisiert, wiederholen sich also inhaltlich im Wesentlichen. Die Inhalte der thematischen Vorlesungen variieren stärker. Um hier den Studierenden mehr Flexibilität einzuräumen, basiert die Klausur in den Basismodulen in der Regel auf a) der Einführungsvorlesung, b) der aktuellen thematischen Vorlesung und c) der thematischen Vorlesung aus dem Jahr zuvor, wobei in der Klausur zwischen b) und c) gewählt werden muss. Damit haben Studierende die Möglichkeit, sich in der Klausur auch auf die zeitlich weiter zurückliegende thematische Vorlesung zu beziehen. In Zweifelsfällen halten Sie bitte immer direkt Rücksprache mit dem jeweiligen Modulbeauftragten, auf welchen Vorlesungen die Modulklausur basiert.
Wiederholung der Klausur bei Nicht-Bestehen
Nicht bestandene Modulprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Wird eine Modulprüfung in Form einer Klausur nicht bestanden, muss die erste Wiederholungsprüfung im Folgesemester erfolgen, die ggf. zweite Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester nach dem Nicht-Bestehen der ersten Wiederholungsklausur erfolgen. Zu Wiederholungsklausuren müssen Sie sich immer erneut über JOGU-StINe selbstständig während der Prüfungsanmeldephase anmelden. Erfolgt keine Anmeldung im Folgesemester nach dem Nicht-Bestehen bzw. wird die Wiederholungsklausur nicht im Folgesemester nach dem Nicht-Bestehen mitgeschrieben, wird ein Fehlversuch verbucht.
Für nicht-bestandene Multiple-Choice bzw. Single-Choice-Klausuren gibt es eine Sonderregelung (siehe oben unter Punkt 3).
6. Hinweis auf das Prüfungsamt und Attest/Formular für den Krankheitsnachweis
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Prüfungsverfahren auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereich 02 - Sozialwissenschaften, Medien und Sport. Dort erhalten Sie z.B. Informationen zu den Anforderungen an Atteste oder über einzuhaltende Fristen für Durchfaller. Wenn Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben oder von einer Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 02 wenden.
Bitte beachten Sie: Atteste für den Krankheitsnachweis sind einzureichen
- bei Modulprüfungen in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen beim Prüfungsamt
- bei Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten beim Studienbüro (Ansprechpartnerin: Dagmar McCaslin) – Formular zum Download finden Sie hier: Attestvorlage