Vom Bachelor zum Master
Es ist möglich, sofern Sie an der Johannes Gutenberg-Universität oder an einer anderen deutschen Hochschule einen Bachelor-Abschluss erwerben, ein Semester lang sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studiengang eingeschrieben zu sein. Diese Regelung soll es Ihnen ermöglichen, mit dem Master-Studium zu beginnen, obwohl noch nicht alle Leistungen, die Sie im Rahmen des Bachelor-Studiengangs erbracht haben, gut geschrieben sind und folglich das Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt. Nicht vorgesehen ist, dass Sie während des ersten Semesters im Master-Studiengang substantielle Leistungen im Bachelor erbringen. Das Master-Studium ist ein Vollstudium, Sie haben also genug damit zu tun, alle Master-Anforderungen zu erfüllen, und keine Zeit, noch flugs eine Bachelor-Arbeit zu schreiben.
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Ende des 1. Fachsemesters im Master-Studiengang Ihr Bachelor-Zeugnis unaufgefordert dem Studierendensekretariat vorlegen müssen; ansonsten erlischt Ihre Zulassung zum Master-Studiengang.
Für Bewerber aus dem Ausland gilt: Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Bachelor-Zeugnis (oder der Nachweis eines äquivalenten ersten Hochschulabschlusses) vorliegen.
Im Master
Welche Veranstaltungen Sie unter welchen Bedingungen zusätzlich besuchen können, sehen Sie in Jogustine unter "Zusätzliche Lehrveranstaltungen".
Das liegt wahrscheinlich daran, dass Sie bei der Anmeldung den Modulkontext nicht beachtet haben: Nehmen wir an, ein Modul besteht aus einer Vorlesung und zwei Seminaren: sie bilden die drei Bausteine dieses Moduls (Vorlesung, Seminar 1 und Seminar 2). Sie können sich zwar pro Baustein für mehr als eine Veranstaltung anmelden, werden aber immer nur für EINE Veranstaltung PRO Baustein zugelassen! Das heißt: wenn Sie bei der Anmeldung für Seminar-Baustein 1 in Modul x mehrere Seminare angeben, werden Sie nur zu einem dieser Seminare zugelassen, ungeachtet dessen, dass in den anderen Seminaren noch Plätze frei sind.
Es ist möglich, über die verpflichtend zu besuchenden Lehrveranstaltungen an weiteren Seminaren innerhalb eines Moduls teilzunehmen, vorausgesetzt, das Modul ist noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Erfolgreich abgeschlossen ist ein Modul dann, wenn alle Studienleistungen (Besuch der Lehrveranstaltungen, Studienleistungen in den Lehrveranstaltungen) erbracht sowie die Modulprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Die "Übung" heißt inzwischen "Kleingruppe" und ist auch genau dort im kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu finden.
Sie müssen dann ein ärztliches Attest im Studienbüro (Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dagmar McCaslin) vorlegen, um eine Fristverlängerung zu erwirken. Das Formular zum Download finden Sie hier.
Das Kolloquium spielt an zwei Stellen in Ihrem Studium eine Rolle:
- Sie stellen Ihren Studienbericht in Modul 6 im Kolloquium des Bereichs vor, zu dem die Person gehört, die Ihren Studienbericht betreut - mehr dazu in der Info zu Modul 6.
- Die Teilnahme am Kolloquium des Bereichs, in dem Sie Ihre M.A.-Arbeit schreiben, ist verpflichtender Bestandteil des Abschlussmoduls. Hier haben Sie die Gelegenheit, Ihre M.A.-Arbeit, d. h. z. B. Ihre Fragestellung und Gliederung, Methode und theoretische Fundierung vorstellen. Sie können aber auch durchaus mehr als ein Kolloquium besuchen, etwa um Fragen und Probleme zu diskutieren, die beim Schreiben aufgetreten sind. Erforderlich ist lediglich, dass Sie sich für alle weiteren Kolloquien als "Zusatzleistung" anmelden.