Frequently Asked Questions (FAQ)

1. Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie auch die FAQ des Prüfungsamtes.
Leistungsübersichten/Transcript of records erhalten Sie ausschließlich im Prüfungsamt FB02.

2. Allgemeines

 

1. Ich studiere bereits an einer anderen Universität Politikwissenschaft, möchte im kommenden Semester aber an die Universität Mainz wechseln. Werden meine bisher erbrachten Leistungen in Mainz anerkannt?

Das hängt davon ab, welche Leistungen Sie bisher erbracht haben. Angenommen, Sie haben eine Lehrveranstaltung besucht, die in etwa die Inhalte abdeckt, die auch wir in einer Lehrveranstaltung anbieten, so werden wir Ihre Leistung anerkennen. Unabhängig davon müssen Sie in der Regel jedoch die Modulprüfung ablegen. Falls Sie an Ihrer alten Universität bereits ein Modul erfolgreich abgeschlossen haben und dieses Modul in etwa einem unserer Module entspricht, werden wir auch das komplette Modul anerkennen. Sollten Sie per E-Mail anfragen wollen, ob eine bereits absolvierte Veranstaltung an einer anderen Universität bei uns anerkannt wird, fügen Sie bitte eine genaue inhaltliche Beschreibung der Lehrveranstaltung sowie die Art der erbrachten Leistung bei.

2. An wen muss ich mich zwecks Anerkennung von Studienleistungen wenden?

Für die Anerkennung von an anderen deutschen Universitäten erbrachten Leistungen sowie für Fachsemestereinstufungen ist Herr Dr. Reinermann zuständig. Bitte nutzen Sie für Fragen rund um das Thema Leistungsanerkennung und Fachsemestereinstufung die folgende Email-Adresse: anerkennung_politik(at)uni-mainz.de. Falls Sie Leistungen, die Sie im Rahmen eines Studiums im Ausland erbracht haben, anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Schmitt. Die Kontaktdaten von Frau Schmitt finden Sie hier.

3. Ist ein Studienaufenthalt im Ausland sinnvoll?

Das Institut empfiehlt, mindestens ein Semester im Ausland zu studieren. Der dafür beste Zeitpunkt ist nach dem vierten Semester, d. h. nach dem Abschluss der Basismodule.

4. Werden die im Ausland erbrachten Leistungen am Institut für Politikwissenschaft anerkannt?

Alle im Ausland erfolgreich erbrachten Leistungen aus dem Bereich der Politikwissenschaft sind anerkennungsfähig. Weitergehende Informationen finden Sie hier.

 5. Kann ich auch im Ausland ein Praktikum absolvieren?

Ja.

6. Was muss ich beachten, wenn ich den Studiengang gewechselt habe (zum Beispiel von B.A. Politikwissenschaft Kernfach auf B.Ed. Sozialkunde oder von B.A. Beifach auf B.A. Kernfach)?

Grundsätzlich können Leistungen, die Sie in ihrem bisherigen Studiengang erbracht haben und die auch im Rahmen des neuen Studienganges erbracht werden müssen,  anerkannt werden. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, sondern Sie müssen sich nach erfolgreicher Umschreibung durch das Studierendensekretariat selbst darum kümmern, dass diese Leistungen in JOGU-StINe umgeschrieben werden. Wenn Sie bereits Prüfungsleistungen im bisherigen Studiengang erbracht haben, die Sie sich anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Herrn Dr. Reinermann unter folgender Email-Adresse: anerkennung_politik(at)uni-mainz.de. Wenn Sie nur Lehrveranstaltungen besucht und Studienleistungen, aber noch keine Prüfungsleistungen erbracht haben, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Politikwissenschaft (studienbuero-politikwissenschaft(at)uni-mainz.de). Bitte beachten Sie, dass Sie dies auf jeden Fall vor der Anmeldephase machen sollten, da eine Anmeldung für Veranstaltungen bereits begonnener Module über JOGU-StINe ansonsten nicht funktioniert.

7. Worauf muss ich achten, wenn ich BAföG beziehe?

Das Amt für Ausbildungsförderung verlangt Nachweise darüber, dass Sie ordentlich studieren. In der Regel wird nach vier Fachsemestern eine formale Bescheinigung fällig. Die Vorlage des bisherigen Standardformulars (das rosafarbene Formblatt 5 „Bescheinigung nach § 48 Bafög“) ist in der Regel nicht mehr erforderlich. Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung kann Ihnen nun direkt über Jogustine ausgedruckt werden (für die BA- und MA-Studiengänge im Prüfungsamt im Dekanat des FB 02, für die BEd- und MEd-Studiengänge im Hochschulprüfungsamt für das Lehramt). In Sonderfällen, bei denen das Formblatt 5 noch erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Christoph Wagner im Institut für Politikwissenschaft.

Weitergehende Informationen finden Sie beim Amt für Ausbildungsförderung.

8. Wenn ich ein Pflichtpraktikum außerhalb der Universität absolviere, bin ich dann über die Universität unfallversichert?

Nein! Weder bei einem freiwilligen noch bei einem in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Pflichtpraktikum sind Sie über die Universität unfallversichert.  Denn bei Praktika während des Studiums besteht in der Regel kein unmittelbarer Einfluss der Universität auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist. Die Unternehmen tragen die Kosten des Versicherungsschutzes mit ihren Beiträgen zur Unfallversicherung.

 

 

3. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bachelor-Studiengang

1. Was ist ein Bachelor?
2. Welche Einstiegsmöglichkeiten in ein Studium der Politikwissenschaft gibt es?
3. Kann ich in jedem Semester im Bachelorstudiengang anfangen?
4. Welche Voraussetzungen braucht man, um in einem Bachelorstudiengang am Institut für Politikwissenschaft zu studieren?
5. Woraus besteht die Bachelorprüfung?
6. Wird der neue Bachelorabschluss von den Universitäten aller Bundesländer als Zugangsvoraussetzung für weiterführende Studiengänge akzeptiert?
7. Sind alle Bachelorstudiengänge Politikwissenschaft gleich, so dass ein Studienort- oder Hochschulwechsel bereits während des Bachelorstudiums problemlos möglich ist?
8. Kann ich im Bachelorstudiengang ein Auslandssemester machen?
9. Muss ich im Bachelor-Studiengang ein Praktikum machen? Wenn ja in welchen Bereichen und wie lange?
10. Muss ich mich an den Studienverlaufsplan halten?
11. Ich studiere Politikwissenschaft im Kernfach. Muss ich das Studium nach sechs Semestern abschließen?
12. Im Modulhandbuch habe ich gelesen, dass verschiedene Prüfungsformen für die Modulprüfung möglich sind. Kann ich die Prüfungsform selbst wählen?

 

1. Was ist ein Bachelor?

Ein Bachelor ist ein erster akademischer Titel, den Sie nach einem in der Regel sechssemestrigen Studium (also bereits nach drei Jahren) erwerben können. Der Bachelor ist berufsqualifizierend, d. h. er bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt ins Berufsleben einzusteigen. Alternativ können Sie im Anschluss auch ein Master-Studium (M. A. bzw. M. Ed.) absolvieren.

2. Welche Einstiegsmöglichkeiten in ein Studium der Politikwissenschaft gibt es?

An der Universität Mainz gibt es zwei politikwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge, nämlich den Bachelor of Arts (B. A.) Politikwissenschaft  und den Bachelor of Education (B. Ed.) Sozialkunde, der speziell auf das Lehramt an Gymnasien vorbereitet. Der B. A. Politikwissenschaft ist eine Kernfach-Beifach-Kombination, im B. Ed. studieren Sie zwei Fächer plus Bildungswissenschaften.
Zum Wintersemester 2011/2012 sind die beiden politikwissenschaftlichen Masterstudiengänge M. A. Empirische Demokratieforschung und M. Ed. Sozialkunde gestartet.
Zum Wintersemester 2013/2014 ist der trinationale M. A. in European Studies gestartet, bei dem die Teilnehmer das erste Semester in Opole (Polen), das zweite Semester in Mainz und das dritte Semester in Dijon (Frankreich) studieren.
Zum Wintersemester 2017/18 ist ein weiterer politikwissenschaftlicher Masterstudiengang gestartet, nämlich der M. A. Politische Ökonomie und Internationale Beziehungen.

3. Kann ich in jedem Semester im Bachelorstudiengang anfangen?

Ja, in beiden Bachelorstudiengängen ist ein Einstieg in das erste Fachsemester sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich.

 4. Welche Voraussetzungen braucht man, um in einem Bachelorstudiengang am Institut für Politikwissenschaft zu studieren?

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums (Abitur) wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen. Zu den Grundvoraussetzungen, um Politikwissenschaft erfolgreich studieren zu können, zählen außerdem politisches Interesse, die Bereitschaft, viel zu lesen, und der Spaß am wissenschaftlichen Arbeiten.

5. Woraus besteht die Bachelorprüfung?

Die meisten der Prüfungsleistungen, die für die Bachelor-Note relevant sind, werden studienbegleitend erbracht (sog. Modulprüfungen). Insgesamt sind im B. A. Politikwissenschaft Kernfach neun Modulprüfungen, im B. A. Politikwissenschaft Beifach fünf Modulprüfungen und im B. Ed. Sozialkunde sieben Modulprüfungen zu absolvieren.
Im B. A. Politikwissenschaft Kernfach kommt am Ende des Studiums die Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit acht Wochen) und eine mündliche Abschlussprüfung (Dauer 30 Minuten) hinzu. Im B. Ed. Sozialkunde besteht die Bachelorprüfung nur aus einer Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit acht Wochen), die in einem der beiden Fächer oder in Bildungswissenschaft geschrieben werden muss (wird die Bachelorarbeit in Sozialkunde geschrieben, muss die Masterarbeit in dem anderen Fach geschrieben werden; wird die Bachelorarbeit in dem anderen Fach geschrieben, muss die Masterarbeit in Sozialkunde geschrieben werden; wird die Bachelorarbeit in Bildungswissenschaften geschrieben, kann gewählt werden, in welcher Fachwissenschaft die Masterarbeit geschrieben wird; die Masterarbeit kann nicht in Bildungswissenschaften geschrieben werden).

7. Wird der Bachelorabschluss von den Universitäten aller Bundesländer als Zugangsvoraussetzung für weiterführende Studiengänge akzeptiert?

Ja, der Studienabschluss wird bundesweit anerkannt. Dies schließt jedoch nicht aus, dass es zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Eignungsprüfungen) für verschiedene Master-Studiengänge gibt.

8. Sind alle Bachelorstudiengänge Politikwissenschaft gleich, so dass ein Studienort- oder Hochschulwechsel bereits während des Bachelorstudiums problemlos möglich ist?

Nein, das lässt sich so nicht sagen. Denn die Studiengänge an den einzelnen Universitäten unterscheiden sich durchaus in ihrer Schwerpunktsetzung, auch einzelne Module können verschieden sein. Das Wissen zu den grundlegenden Gebieten der Politikwissenschaft und Methodenkenntnisse werden aber in der Regel an allen Universitäten, die einen politikwissenschaftlichen Bachelorstudiengang anbieten, vermittelt. Daher ist ein Wechsel in ein Masterprogramm desselben oder eines verwandten Faches nach der Bachelorprüfung meist problemlos möglich. Ein Wechsel des Studienorts während des Bachelors kann dazu führen, dass Sie bestimmte Module an der neuen Universität nachholen oder ergänzende Leistungen erbringen müssen. Wenn Sie einen Hochschulwechsel planen, vergleichen Sie daher die jeweiligen Studienordnungen genau und lassen Sie sich in der Studienfachberatung beraten.

9. Kann ich im Bachelorstudiengang ein Auslandssemester machen?

Sie können nicht nur, sondern sollten es auch. Das Institut für Politikwissenschaft empfiehlt allen Studierenden dringend, mindestens ein Semester im Ausland zu studieren oder ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Der beste Zeitpunkt hierfür ist im B. A. nach dem vierten Semester, d. h. nach dem Abschluss der Basismodule. Prinzipiell sind alle im Ausland erfolgreich erbrachten und gleichwertigen Leistungen aus dem Bereich der Politikwissenschaft anerkennungsfähig.

10. Muss ich im Bachelor-Studiengang ein Praktikum machen? Wenn ja in welchen Bereichen und wie lange?

Ja, Sie brauchen im B. A. Politikwissenschaft Kernfach insgesamt mindestens sechs Wochen Praktikum. Diese sechs Wochen müssen Sie aber nicht notwendigerweise am Stück absolvieren, sondern Sie können diesen Zeitraum auch auf mehr als ein Praktikum splitten. Sie müssen ihr Praktikum in gegenstandsnahen Feldern der Politikwissenschaft machen, das bedeutet z. B. in den Bereichen Journalismus/PR, Politikberatung, Markt- und Meinungsforschung, Politische Weiterbildung/Erwachsenenbildung, Parteien und Verbände, Internationale Organisationen, Politische Verwaltung, etc. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ihr Praktikum anerkannt wird, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Praktikumsbeauftragten des Instituts.

11. Muss ich mich an den Studienverlaufsplan halten?

Nein. Der von uns erstellte Studienverlaufsplan stellt lediglich eine Empfehlung dar. Er berücksichtigt eine in etwa gleichmäßige Arbeitsbelastung über sechs Semester.

12. Ich studiere Politikwissenschaft im Kernfach. Muss ich das Studium nach sechs Semestern abschließen?

Nein. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, d. h. Sie müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, ihr Studium als Vollzeitstudium nach sechs Semestern abzuschließen. Je nach Lebens- und Studiensituation können Sie durchaus einige Semester länger studieren. Spätestens nach Abschluss des zwölften Semesters müssen Sie Ihre Bachelorarbeit angemeldet haben, andernfalls gilt diese als erstmals nicht bestanden

13. Im Modulhandbuch habe ich gelesen, dass teilweise verschiedene Prüfungsformen für die Modulprüfung möglich sind. Kann ich die Prüfungsform selbst wählen?

Nein. Das Institut legt die Prüfungsform verbindlich fest. Es kann dabei jedoch keine Prüfungsform bestimmen, die laut Prüfungsordnung nicht vorgesehen ist. Eigenen Entscheidungsspielraum haben Sie in den Basismodulen. Sie können dort selbst die beiden Basismodule auswählen, in denen Sie eine Hausarbeit als Modulprüfung schreiben wollen. Die restlichen Basismodule sind mit einer Klausur abzuschließen.

14. Ich studiere Politikwissenschaft im Beifach. Ein Kommilitone hat berichtet, dass ich als Modulprüfung in den Basismodulen auch Hausarbeiten zu schreiben habe. Stimmt das?

Ja. Im Beifach müssen Sie vier von fünf Basismodulen auswählen und diese vier dann erfolgreich absolvieren. Zwei der Basismodule müssen Sie mit einer Klausur abschließen. In den anderen beiden müssen Sie eine Hausarbeit als Prüfungsleistung vorlegen. Es ist nicht möglich, fünf Basismodule zu absolvieren und sich dann danach die vier besten Prüfungen davon auszusuchen. Mit der Anmeldung zu den Basismodulen entscheiden Sie sich, welche vier Basismodule Sie absolvieren möchten. Die Anmeldung zu einem fünften Basismodul ist nicht möglich und es ist auch nicht möglich, ein Basismodul nachträglich zu wechseln.

15. Kann ich selbst entscheiden, in welchem Basismodul ich die Modulprüfung in Form einer Klausur oder einer Hausarbeit ablege, oder geben die Dozenten die Prüfungsform vor?

Ja. Sie wählen selbst, in welchen beiden Basismodulen Sie eine Hausarbeit als Modulprüfung schreiben.

16. Ich beabsichtige, z. B. das Basismodul zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland mit einer Klausur abzuschließen. Welche Inhalte gehen in die Klausur ein?

Die Klausuren in den Basismodulen beziehen sich auf die beiden Vorlesungen des jeweiligen Moduls. In diesem Fall also auf die Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland sowie auf die zweite, thematisch enger angelegte Vorlesung. Die Einführungsvorlesungen sind weitgehend standardisiert, wiederholen sich also inhaltlich im Wesentlichen. Die Inhalte der thematischen Vorlesungen variieren stärker. Um hier den Studierenden mehr Flexibilität einzuräumen, basiert die Klausur in den Basismodulen in der Regel auf a) der Einführungsvorlesung, b) der aktuellen thematischen Vorlesung und c) der thematischen Vorlesung aus dem Jahr zuvor, wobei in der Klausur zwischen b) und c) gewählt werden muss. Damit haben Studierende die Möglichkeit, sich in der Klausur auch auf die zeitlich weiter zurückliegende Vorlesung zu beziehen. In Zweifelsfällen halten Sie bitte immer direkt Rücksprache mit dem jeweiligen Modulbeauftragten, auf welchen Vorlesungen die Modulklausur basiert.

17. Ich habe gehört, dass es in Sozialkunde die Möglichkeit einer Erweiterungsprüfung gibt. Was ist das?

Studierende, die an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Bachelor of Education mindestens im 5. Semester oder im Master of Education eingeschrieben sind, können zusätzlich zu ihrer bisherigen Fächerkombination ein weiteres Fach im Rahmen des Zertifikatsstudiums "Erweiterungsprüfung" wählen. An der Universität Mainz ist das Zertifikatsstudium "Erweiterungsprüfung" ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien möglich.
Gemäß der “Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz” vom 30. Mai 2012 sind im Rahmen des Zertifikatsstudiums "Erweiterungsprüfung" für das Lehramt an Gymnasien im Fach Sozialkunde sechs Module erfolgreich zu absolvieren, nämlich aus dem B. Ed. Sozialkunde die Module
- Grundlagen der Politikwissenschaft und ihrer Nachbardisziplinen
- Demokratie und Gesellschaft in Deutschland
- Vergleich politischer Systeme oder Politische Theorie (eines von beiden ist zu wählen)
- Fachdidaktik Sozialkunde

sowie aus dem M. Ed. Sozialkunde die Module
- Politik und Politikvermittlung
- Querschnittsprobleme im politischen Kontext.

Die Modulprüfungen in den beiden Modulen „Grundlagen der Politikwissenschaft und ihrer Nachbardisziplinen“ und „Fachdidaktik Sozialkunde“ sind in Form von Klausuren zu absolvieren, die Modulprüfungen in den anderen vier Modulen in Form von wissenschaftlichen Hausarbeiten.

4. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Master-Studiengang

1. Was ist ein Master?

Ein Master ist ein mittlerer akademischer Grad zwischen Bachelor und Doktor, der dem Magister, dem Diplom oder dem ersten Staatsexamen im Lehramt entspricht. Das Masterstudium, das auf dem Bachelor oder einem äquivalenten Abschluss aufbaut, ist auf eine Studiendauer von 2 Jahren (4 Semester) ausgelegt. Der Master-Studiengang in einem oder zwei Fächern dient dazu, diese Fächer wissenschaftlich zu vertiefen und Ihr Wissen und Können zu erweitern.

2. Was heißt „konsekutiver Master“?

Grundsätzlich wird zwischen drei Formen des Masters unterschieden:
konsekutiver Master = baut inhaltlich auf dem Bachelor auf (z. B. Master „Empirische Demokratieforschung“ nach dem B. A. Politikwissenschaft)
nicht-konsekutiver Master = baut inhaltlich nicht auf dem Bachelor auf (z. B. Master of Business Administration oder Master Journalismus nach dem B. A. Politikwissenschaft)
Weiterbildungsmaster = setzt neben dem ersten Hochschulabschluss auch berufspraktische Erfahrung voraus.

3. Ist das Masterstudium ein Zweitstudium und daher gebührenpflichtig?

Nein. In konsekutiven Studiengängen zählt das Masterstudium nicht als Zweitstudium.

4. Welche Masterstudiengänge werden am Institut für Politikwissenschaft angeboten?

Es gibt aktuell vier Masterstudiengänge, nämlich den M. A. Empirische Demokratieforschung, den M. A. Politische Ökonomie und Internationale Beziehungen, den M. Ed. Sozialkunde sowie den Trinationalen M. A. in European Studies. Weitergehende Informationen zu den Masterstudiengängen finden Sie hier.