Aktuelles

Aktualisierung der Regelung für die Abgabe der Hausarbeiten (19.03.2020)

Wie die Universitätsleitung heute allen Universitätsangehörigen mitgeteilt hat, ist die Frist für die Abgabe von Hausarbeiten nun für die ganze Universität einheitlich auf den 20. April 2020 gesetzt.

Diese neue Regelung hebt die von uns zusammen mit dem Fachschaftsrat Politikwissenschaft am 17.3.2020 getroffene Fristvereinbarung zwangsläufig auf.

Wir möchten jedoch alle Studierenden der Politikwissenschaft dazu ermuntern, ihre Hausarbeiten möglichst früher (etwa bis zum 3.4.2020) einzureichen!

Wegen der sich abzeichnenden besonders aufwendigen Vorbereitungen für die Durchführung der Lehrveranstaltungen im Sommersemester können wir für spät eingehende Hausarbeiten nicht garantieren, dass die Lehrenden in der Lage sein werden, sie noch während der Vorlesungszeit des Sommersemesters zu bewerten.

Die Hinweise vom 17.3.2020 zum Umgang mit dem eingeschränkten Literaturzugriff gelten unverändert weiter.

Aufgrund einiger Rückfragen weisen wir hier noch einmal auf die Möglichkeiten für das Einreichen der Hausarbeiten hin:

  1. Wenn möglich, bitten wir um Abgabe auf dem Postweg! Die Arbeiten können außerdem nach wie vor auch persönlich durch Einwurf in den Briefkasten beim Hausmeisterbüro (Erdgeschoss GFG) abgegeben werden.
  2. Wegen möglicher Probleme beim Zugang zu Druckern gestatten wir dieses Mal alternativ auch die Abgabe auf elektronischem Weg (pdf-Datei ausschließlich an: studienbuero-politikwissenschaft@uni-mainz.de; Angabe Ihres eigenen Namens, Modulbezeichnung und Betreuername sowohl im Betreff der Mail als auch im Dateinamen!).
    Wir bitten aber darum, diesen Weg nur zu wählen, wenn Ihnen das Ausdrucken der Arbeit nicht möglich ist.

Über die weiteren immer wieder aktualisierten Regelungen der Universität für die Handhabung von Prüfungen aller Art informieren Sie sich bitte über folgenden Link:

https://www.studium.uni-mainz.de/corona/

Weitergehende wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der aktuellen Situation:

Informationen des Prüfungsamts des FB 02 finden Sie hier: https://www.sozialwissenschaften.uni-mainz.de/pruefungsamt/.

Informationen zur Nutzung der Bibliotheken finden Sie hier: https://www.ub.uni-mainz.de/gut-zu-wissen#1579.

 

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Geänderte Regelung für die Abgabe der Hausarbeiten am Institut für Politikwissenschaft

Liebe Studierende,

um den organisatorischen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, die manche von Ihnen aufgrund der sich zuspitzenden Maßnahmen zur Abflachung der Covid-19-Infektionskurve mit der Fertigstellung Ihrer Hausarbeiten haben, hat das Institut für Politikwissenschaft – in Einvernehmen mit dem Fachschaftsrat Politikwissenschaft – folgende Änderungen für die Abgabe der Hausarbeiten beschlossen:

1. Die Abgabefrist wird um zwei Wochen auf Freitag, den 3. April, 15 Uhr, verlängert. Dies dient insbes. der ggf. notwendigen Umstellung auf die Verwendung elektronischer Literaturressourcen für diejenigen, die damit gerechnet hatten, noch in der Präsenzbibliothek arbeiten zu können.

2. Aufgrund möglicher Probleme beim Zugang zu Druckern gestatten wir die Abgabe der Hausarbeiten ausnahmsweise auch auf elektronischem Weg. (pdf-Datei ausschließlich an: studienbuero-politikwissenschaft@uni-mainz.de und unbedingt mit den folgenden Angaben sowohl in der Betreffzeile Ihrer Mail als auch im Namen der pdf-Datei: Ihr eigener Name_Bezeichnung des Moduls_Name der Dozentin/des Dozenten (für Postsendungen gilt der Poststempel, für elektronische Abgabe der Zeitstempel; Einwurf in den Hausmeister-Briefkasten muss vor Ablauf der Frist erfolgen).

Da die elektronische Abgabe für das Institut aber erhebliche Zusatzarbeit in dieser auch für uns nicht einfachen Zeit bedeutet, bitten wir Sie darum, diesen Weg nur zu wählen, wenn es Ihnen nicht anders möglich ist. Wenn möglich, bitten wir Sie um Abgabe auf dem Postweg! Sie können die Hausarbeiten außerdem nach wie vor auch persönlich durch Einwurf in den Briefkasten beim Hausmeisterbüro (Erdgeschoss GFG) abgeben.

3. Falls Sie aufgrund des limitierten Bibliothekszugangs keinen Zugriff mehr auf Literatur hatten, die Sie eigentlich gerne für Ihre Arbeit verwendet hätten, können Sie Ihrer Hausarbeit eine formlose Mitteilung (Beiblatt, Fußnote zur Einleitung ...) beifügen, in der Sie konkret benennen, welche Werke bzw. Aufsätze Sie gerne noch benutzt hätten, aber nicht benutzen konnten, da sie nicht elektronisch verfügbar waren. Sollte die Literaturbeschränkung Sie auf andere Weise beeinträchtigt haben (etwa dadurch, dass Sie aufgrund fehlender Literatur die geplante Struktur nicht beibehalten konnten, o. ä.), sollten Sie auch das anmerken. Wir werden diese Angaben bei der Bewertung Ihrer Hausarbeiten dann fair berücksichtigen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihren Hausarbeiten! Bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße

Univ.-Prof. Dr. Ruth Zimmerling
Geschäftsführende Leiterin
Institut für Politikwissenschaft

Weitergehende wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der aktuellen Situation:

Informationen der Hochschulleitung und der Abteilung Studium und Lehre, die fortlaufen aktualisiert werden, finden Sie hier: https://sl.uni-mainz.de/information-zum-umgang-der-jgu-mit-dem-coronavirus/#A._Informationen_zur_aktuellen_Situation

Informationen des Prüfungsamts des FB 02 finden Sie hier: https://www.sozialwissenschaften.uni-mainz.de/pruefungsamt/.

Informationen zur Nutzung der Bibliotheken finden Sie hier: https://www.ub.uni-mainz.de/gut-zu-wissen#1579.

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Wichtige Informationen aufgrund der aktuellen Situation – Hausarbeitsabgabe, Fristverlängerungen, weitere wichtige Hinweise (Stand WS 19/20)

Für Hausarbeiten gilt die generelle Absage von Prüfungen NICHT, wie die Universitätsleitung inzwischen präzisiert hat.
Sollten Sie für die Fertigstellung einer Hausarbeit auf relevante Literatur verzichten  müssen, weil diese nicht elektronisch (EZB, e-book) verfügbar ist und Sie in dieser letzten Woche die Bibliothek nicht mehr besuchen konnten/wollten, vermerken Sie dies bitte auf einem der Hausarbeit beigefügten Blatt!
Wir werden bei der Bewertung Ihrer Literaturverwendung aber auch generell berücksichtigen, dass Sie in den letzten Tagen vor Ende der Abgabefrist die Bibliothek vielleicht nicht so frequentieren konnten, wie Sie es normalerweise getan hätten.
Wenn möglich, bitten wir Sie um Abgabe der Hausarbeiten auf dem Postweg. Bitte adressieren Sie die Arbeiten direkt an das

Studienbüro Politikwissenschaft, Jakob-Welder Weg 12, 55128 Mainz.

Eine persönliche Abgabe der Arbeit ist auch beim Briefkasten des Hausmeisters im Erdgeschoss des GFG möglich, wird aber nicht empfohlen. Besten Dank für Ihr Verständnis!
Weitere allgemeine Hinweise zur Hausarbeitsabgabe finden Sie hier:
https://politik.uni-mainz.de/studium/hausarbeiten-und-abschlussarbeiten/ 

Der Publikumsverkehr im Studienbüro wird vorübergehend eingestellt, aber selbstverständlich bleibt das Studienbüro weiterhin per Telefon und Email erreichbar. Eine Präsenzsprechsunde wird jedoch nicht mehr angeboten.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge zur Abgabefristverlängerung der Hausarbeiten per Email als pdf. ein und übersenden uns das Original per Post. Es ist nicht notwendig die Anträge persönlich abzugeben. Bei Fragen wenden Sie sich per Email an Frau McCaslin (mccaslin@politik.uni-mainz.de).

Weitere wichtige Hinweise mit Bitte um Beachtung:

Informationen der Hochschulleitung und der Abteilung Studium und Lehre, die fortlaufen aktualisiert werden, finden Sie hier: https://www.studium.uni-mainz.de/corona/

Informationen des Prüfungsamts des FB 02 finden Sie hier: https://www.sozialwissenschaften.uni-mainz.de/pruefungsamt/

Informationen zur Nutzung der Bibliotheken finden Sie hier: https://www.ub.uni-mainz.de/gut-zu-wissen#1579

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Studienbüro weiterhin per Telefon und Email erreichbar

Der Publikumsverkehr im Studienbüro wird vorübergehend eingestellt, aber selbstverständlich bleibt das Studienbüro weiterhin per Telefon und Email erreichbar. Eine Präsenzsprechsunde wird jedoch nicht mehr angeboten.

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Abgabe der Anträge für Fristverlängerung zur Hausarbeit

Bitte reichen Sie Ihre Anträge zur Abgabefristverlängerung der Hausarbeiten per Email als pdf. ein und übersenden uns das Original per Post. Es ist nicht notwendig die Anträge persönlich abzugeben. Bei Fragen wenden Sie sich per Email an Frau McCaslin (mccaslin@politik.uni-mainz.de).

 

 

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Studienbüro geschlossen

Aufgrund einer Weiterbildung bleibt das Studienbüro heute Vormittag ( Mo. 09.03.) geschlossen. Hausarbeiten bitte in den Briefkasten werfen.

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2. Lehrveranstaltungsanmeldephase bis Do. 09.04.2020, 13h verlängert

Aus organisatorischen Gründen wird unser Fach - es betrifft ausschließlich die Politikwissenschaft - die 2. Anmeldephase im SoSe 2020 bis Donnerstag, den 09.04.2020, 13h verlängern. Es stehen Ihnen also wie üblich vier Tage zur Verfügung, um sich für die Lehrveranstaltungen anzumelden.

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Institutskolloquium am Mi. 29.01.2020

Der Bereich Politische Theorie lädt hiermit herzlich ein zum Institutskolloquium am nächsten Mittwoch, 29. 1., 18 Uhr s. t., in GFG 01-611.

Jun.-Prof. Christine Tiefensee, PhD (Frankfurt School of Finance and Management) wird vortragen zum Thema:
The Moral Arbitrariness of Making no Difference
(Es geht um Probleme der Zuschreibung von Verantwortung bei kollektivem Handeln, also ein „philosophisches“ Problem mit unmittelbaren Implikationen für Politik und Recht. Der Vortrag wird wahrscheinlich auf Deutsch gehalten.)

Alle Interessierten sind herzlich Willkommen!

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